Verschärfte Feinstaub-Grenzwerte bei Holzöfen ab 2015

Ab 01.01.2015 gelten verschärfte Grenzwerte für mit Holz betriebene Öfen. Wenn Ihr Ofen diese nicht einhält, sollte er also möglichst noch vor der Heizperiode ausgetauscht oder mit einem Rußfilter ausgestattet werden.

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Online seit: 08.01.2015 | Themenbereich: Heizung & Brennstoffe
Verschärfte Feinstaub-Grenzwerte bei Holzöfen ab 2015

Dicke Luft in Österreich - woher kommt der Feinstaub?
Feinstaub entsteht meist bei Verbrennungsprozessen im Straßenverkehr, Industrie und Landwirtschaft, aber auch durch private, mit Holz betriebene, Öfen. Durch die sehr geringe Größe von 0,1 bis 10 µm (Mikrometer) verbleiben Feinstaubpartikel unsichtbar in der Atmosphäre. Feinstaub erhöht das Risiko von Herzinfarkten und Atemwegserkrankungen, weil kleinste Teilchen bis in die Lungenbläschen gelangen können.
 
In Österreich sind laut Umweltbundesamt rund 35 Prozent der Menschen von Schadstoffbelastungen in der Luft betroffen, insbesondere in den Ballungszentren.
 
Im Jahr 2013 war die PM10-Belastung, wie auch 2012, niedriger wie in den Jahren zuvor. Dies ist vor allem auf die günstigeren Ausbreitungsbedingungen zurückzuführen. PM10-Werte über dem Grenzwert traten in Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, und Wien auf. Die höchsten Belastungen wurden in Graz, der südlichen Steiermark und Wien registriert.
 
 
Mitverantwortlich dafür sind neben Emissionen in Österreich auch der Schadstofftransport aus den Nachbarländern. Generell zeigen die Messungen über die Jahre hinweg eine leichte Abnahme der Belastung.
 
Auch wenn die Feinstaubbelastung seit 2012 gesunken ist, besteht Handlungsbedarf.
 
„Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.”
 
Muss auch Ihr Ofen mit einem Rußfilter nachgerüstet werden?
Um Holz als klimafreundlichen Energielieferanten zu nutzen, ohne die Gesundheit zu gefährden, müssen ältere Anlagen nun nach und nach ausgetauscht oder nachgerüstet werden. 
 
Ab 01.01.2015 gelten verschärfte Grenzwerte für mit Holz betriebene Öfen. Wenn Ihr Ofen diese nicht einhält, sollte er also möglichst noch vor der Heizperiode ausgetauscht oder mit einem Rußfilter ausgestattet werden.
 
Die gute Nachricht lautet: Nicht jeder Ofen ist betroffen.
 
Hier sehen Sie eine Übersicht:
Heizkessel, die mit Holz heizen und vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Anfang 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der  Bundesimmissionsschutz-Verordnung einhalten. 
Sie werden meist zum Heizen gesamter Wohnungen oder Häuser eingesetzt.
 
Dasselbe gilt für Kamine, Kachelöfen und Pelletöfen, die zum Heizen einzelner Räume eingesetzt werden und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden.
Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, gelten spezielle Übergangsfristen. Auch Heizkessel, etwa Pelletheizungen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sind darin berücksichtigt. Die Fristen laufen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus.
Öfen und Kessel, die nach dem 22. März 2010 eingebaut wurden, können unbegrenzt weiter genutzt werden.
 
Um das Gesetz sozialverträglich zu machen, sind Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind, historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen von der Nachrüstungs- bzw. Austauschpflicht ausgenommen.
 
Ob Ihr Ofen die erforderlichen Emissionsgrenzwerte einhält, sollten Sie von Ihrem Rauchfangkehrer bzw. Heizberater überprüfen lassen. Außerdem gibt diese Datenbank Aufschluss über viele Modelle und Hersteller und ihre Grenzwerte.
 
Bei neuen Holzheizkesseln muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme der Schornsteinfeger überprüfen, ob die Grenzwerte eingehalten werden, danach alle zwei Jahre. Für neue Einzelraumfeuerungsanlagen reicht laut dem Umweltbundesamt ein Zertifikat des Herstellers über die Grenzwerte aus.
 
Emission senken – mit neuen Öfen und korrekter Bedienung
Neue Holzheizöfen senken die Emission um bis zu 85 Prozent im Vergleich zu Anlagen, die vor 1975 gebaut wurden. Auch die Geruchsentwicklung wird dabei deutlich gesenkt. Für den richtigen Umgang mit Öfen, die mit Holz heizen, gibt es einiges zu beachten.
 
Verwenden Sie nur trockenes, unbehandeltes Holz mit einer Restfeuchte von unter 25 %.
Achten Sie auch auf eine korrekte Lagerung. Selbst moderne Öfen rußen, wenn zu feuchtes Holz verbrannt wird.
Vor jeder Heizperiode sollten Sie Ihren Kaminofen vom Fachmann warten lassen.
Wenn Sie diese Tipps beherzigen werden Sie sicher noch viele gemütliche Stunden an Ihrem Holzofen verbringen. Wir wünschen viel Spaß dabei!
 
 

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Redaktion Bauwohnwelt