Mit welchen Steuern müssen Hauseigentümer rechnen

Hauseigentümer müssen eine jährliche Grundsteuer direkt an die Stadt oder Gemeinde zahlen, dabei variiert die Höhe von Ort zu Ort.

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Online seit: 10.05.2012 | Themenbereich: Kalkulatoren
Mit welchen Steuern müssen Hauseigentümer rechnen

Was sind die Voraussetzungen für die Grundsteuer

Grundsteuer muss für inländischen Grundbesitz bezahlt werden.
Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstückes und der
Art der Bebauung. Maßgebend für die Festsetzung ist der
Einheitswert, der nach Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom
Lagefinanzamt festgestellt wird.
Je nach Bebauung wird er mit einer Messzahl multipliziert, daraus
ergibt sich dann der sogenannte Steuermessbetrag.
Wird er mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert,
ergibt sich der Grundsteuerbetrag:

Einheitswert x Messzahl = Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Allerdings wird die Grundsteuer schon lange kritisiert und steht
auf dem Prüfstand – sie sollte gerechter und einfacher werden
 
Die Erbschaftssteuer

Die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum bleibt steuerfrei,
wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder in dem Haus
mindestens 10 Jahre lang wohnen bleiben.
Bei Kindern gilt die zusätzlich Einschränkung, dass die Wohnfläche pro Erbe
nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.
Eine Nutzung als zweiter Wohnsitz oder eine Vermietung gilt als Verstoß
gegen diese Bestimmung.

Fällt eine Erbschaftssteuer an, werden auch Freibeträge gewährt, die sich je
nach Verwandtschaftsgrad zwischen € 500.000 bei Ehegatten,
€ 400.000 bei Kindern, € 200.000 bei Enkeln und Eltern sowie
€ 20.000 bei Freunden bewegen.

Hierfür wird vom Finanzamt bei der Berechnung ein standardisiertes Verfahren
genutzt, so dass der Wert oft viel höher ausfällt als der tatsächliche Marktwert.
Man kann sich dagegen schützen, indem man ein qualifiziertes Wertgutachten
erstellen lässt, dieses wird in der Regel vom Finanzamt akzeptiert.

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem Wert des
steuerpflichtigen Erbes, sie kann zwischen 7 und 50 Prozent liegen.

Bildquelle: (c)pixabay


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Redaktion Bauwohnwelt