Die Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie als Konsument Ihr bestehendes Baudarlehen umschulden möchten, z.B. um von niedrigeren Bauzinsen profitieren zu wollen, kann das für Sie aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung zu einem wirklichen Ärgernis werden. Hier finden Sie detaillierte Informationen


Online seit: 14.10.2014 | Themenbereich: Kredite & Finanzierungen
Die Vorfälligkeitsentschädigung

Das Ärgernis bei vorzeitiger Ablöse des Baudarlehens

Für Kreditnehmer eines klassischen Ratenkredites spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in Österreich keine Rolle. Bei einem Ratenkredit wird diese im Gegensatz zu Deutschland nicht berechnet, der Kreditnehmer muss lediglich die Kündigungsfrist von drei Monaten berücksichtigen. 
 
Anders verhält es sich bei Baudarlehen. Immobilienerwerber, die vor einigen Jahren finanziert haben, schielen heute neidisch auf Käufer, die  jetzt erst den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklicht haben. Die Bauzinsen haben in den letzten Jahren noch einmal drastisch nachgegeben. Was läge also näher, als eine Umschuldung vorzunehmen und ebenfalls vom Zinstief zu profitieren. 
 
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich haben die Zinsen für Baudarlehen ein historisches Tief erreicht. 
 
Mit spitzer Feder rechnen
Die Neuordnung eines Baukredites muss mit spitzer Feder gerechnet werden. Hat die Bank einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, beträgt diese zwischen zwei und zehn Prozent der verbliebenen Darlehensschuld, wie aus einer Studie des iff, institute for financial services, Hamburg, hervorgeht. Nachzulesen ist dies auf der Seite https://www.vzbv.de
 
Diese Strafe entfällt allerdings, wenn eine Kündigungsfrist, in der Regel sechs Monate, vereinbart wurde. 
 

 

  Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Darlehenslaufzeit < 10 Jahre 2 bis 10% der verbleibenden Darlehenssumme
Darlehenslaufzeit > 10 Jahre Vorfälligkeit entfällt
Vertrag mit Kündigungsfrist Vorfälligkeit entfällt

 

 
Die Anzahl der Finanzierungen in Österreich, die mit einem variablen Zinssatz ausgestattet sind, liegt mit 60 Prozent deutlich über dem Anteil beispielsweise in Deutschland. Die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung fällt in Deutschland allerdings auch deutlich intransparenter aus, das Hinzuziehen eines Anwaltes kann sich durchaus bezahlt machen. 
 
Deutsche Immobilienerwerber bevorzugen eine, bei Niedrigzinsen möglichst lange, Festschreibung. Für die Ermittlung der Rentabilität einer vorzeitigen Kündigung ist es daher unabdingbar, von der Bank bestimmte Daten im Vorfeld abzufragen. 
 
Dazu zählen
• Die Höhe der Restschuld zum Kündigungstermin
• Die Summe der hypothetisch über den Kündigungszeitraum noch zu entrichtenden Zinsen
• Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung selbst
 
Um die Rentabilität zu ermitteln, muss die Vorfälligkeitsentschädigung auf die verbliebene Darlehenshöhe aufgeschlagen werden. Die Prüfung, ob eine Kündigung und Neufinanzierung sinnvoll ist, lässt sich dann recht einfach mit einem Online-Finanzierungsrechner vornehmen. 
 
Unterschreitet die Summe der künftig zu zahlenden Zinsen die Summe der künftigen Zinsen aus dem bestehenden Darlehen, macht die vorzeitige Kündigung Sinn. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann übrigens nicht berechnet werden, wenn das Darlehen eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren aufweist. 
 
In diesem Fall ist eine kostenfreie Kündigung zum Ablauf des zehnten Jahres unter Einhaltung der vertraglich vorgegebenen Kündigungsfrist möglich. 
 
 
Klagewelle gegen deutsche Banken
Vielen deutschen Banken ist bei der Ausfertigung der Kreditunterlagen ein Fehler in Bezug auf die Widerrufsbelehrung unterlaufen. Diesen Fehler können Darlehensnehmer heute dazu nutzen, das Darlehen vorzeitig ohne Kosten aufzulösen. 
 
 
 
 
Hintergrund ist, dass durch die falsche Widerrufsbelehrung der 
Kreditvertrag schwebend unwirksam ist. Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Zinsen. 
 
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden sich auch auf der Seite https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net, die sich mit allen Aspekten rund um die Vorfälligkeitsentschädigung, speziell jedoch mit der kostenlosen vorzeitigen Auflösung des Darlehens, beschäftigt. 
 
Wer vor fünf Jahren ein Darlehen  mit zehnjähriger Zinsbindung oder länger abgeschlossen hat, sollte sich auf jedem Fall mit dem Thema „Umschuldung“ und „Neuordnung“ beschäftigen. Baufinanzierungen spielen sich im sechsstelligen Bereich ab, eine Neuordnung kann Einsparungen in fünfstelliger Höhe bringen.  
 

Bildquelle (c) pixelio.de

 

© bauwohnwelt.at
Redaktion Bauwohnwelt