Hausratversicherung: Eine grundlegende Absicherung für Mieter und Eigentümer

Die Hausratversicherung ist eine absolute Basis-Versicherung und bietet eine verlässliche Absicherung für teure Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Elektronikgeräte.

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Online seit: 24.04.2012 | Themenbereich: Versicherungen
Hausratversicherung: Eine grundlegende Absicherung für Mieter und Eigentümer

Versicherungsschutz und Schadensarten

 Der Versicherungsschutz umfasst dabei sowohl eine Erstattung einzelner, zerstörter Geräte als auch größere Schäden an der gesamten Einrichtung. Unbedingt empfehlenswert ist die Hausratversicherung nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Schadensarten abgedeckt wird.

•    Bei Einbruch oder Diebstahl werden die Kosten der gestohlenen
     Gegenstände vollständig übernommen.
•    Voraussetzung ist, dass Sie die versicherte Wohnung ständig bewohnen
      und dass eine Mindesteinbruchsicherung installiert ist.
•    Im Versicherungsschutz enthalten sind außerdem Brandschäden, zum Beispiel
     verursacht von einem defekten Fernseher.
•    Erstattet werden zudem die Kosten der Reparaturen bei Schäden durch
     Leitungswasser nach einem Rohrbruch.

Neben der Übernahme der Kosten von beschädigten Gegenständen bietet die Hausratversicherung noch viele andere Leistungen:

•    Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus zeitweise nicht bewohnbar ist,
     trägt die Versicherung in der Regel den Aufenthalt in einem Hotel.
•    Darüber hinaus sollten Sie beantragen, dass die Kosten für anfallende
     Aufräum- und Renovierungsarbeiten nach einem größeren Schaden
     von der Hausratversicherung übernommen werden.
•    Nach massiven Wasserschäden haben Sie zudem häufig einen Anspruch darauf,
      dass der unversehrte Hausrat an einen anderen Ort gebracht und
      dort sicher gelagert wird.
•    Nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung nicht zuletzt
     das Austauschen der Schlösser, das Ersetzen von Fenstern oder Türen
     und die Kosten zur Bewachung der Wohnung, solange die Reparaturen andauern.

Unbedingt zu beachten ist, wofür die Hausratversicherung nicht haftet und entsprechend eine andere Absicherung notwendig ist:

•    Fahrzeuge gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat.
•    Was nicht zum Eigentum des Versicherten zählt, wird meistens
     nicht von der Hausratversicherung übernommen.
•    Die Kosten von Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung werden –
     wenn nicht explizit erwähnt – ebenfalls nicht getragen.

Die Hausratversicherung bietet eine grundlegende Absicherung gegen viele verschiedene Schadensarten, umfasst aber nicht alle möglichen Schadensfälle. Auf www.bauwohnwelt.at haben wir noch viele weitere Informationen, was Sie für einen verlässlichen Versicherungsschutz beachten sollten.

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Redaktion Bauwohnwelt