Die erste eigene Wohnung

Den Schulabschluss in der Tasche – für viele Studenten und Azubis beginnt jetzt ein neuer Lebensabschnitt und für die meisten der Schritt die Kinderstube zu verlassen und in die eigenen vier Wände zu ziehen. Hier findest du nützliche Tipps für dein „erstes Mal“

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Online seit: 25.07.2014 | Themenbereich: Häufige Fragen
Die erste eigene Wohnung

Ganz egal, ob Wohnung oder WG-Zimmer – damit die Traumwohnung auch noch auf den zweiten Blick eine ist, gilt: Trotz aller Euphorie aufmerksam bleiben!
 
Es macht einen Unterschied, ob man die Wohnung mit einem Makler oder dem Vermieter besichtigt. Der Makler will einen Abschluss, der Vermieter achtet auch auf den Charakter. 
 
Da Studenten und Auszubildende meistens keinen Gehaltsnachweis erbringen können, können Eltern mit einer Mietbürgschaft helfen. Dabei legen Eltern in einem Schreiben fest, bis zu welcher Höhe sie die Miete im Notfall übernehmen würden. 
 
Die Miete samt Nebenkosten sollte höchstens ein Drittel der Monatseinnahmen betragen. Zudem spart die Direktvermietung eine Menge Geld (Maklerprovision).
 
Den besten ersten Eindruck einer Wohnung gibt es bei Tageslicht. Nicht nur, weil man sieht, wie hell die Räume sind, sondern weil Mängel so schön ausgeleuchtet werden.
 
An Wochentagen erhält man einen besseren Eindruck von der Umgebung, etwa von der Parkplatzsituation und vom Lärmpegel. 
 
Weitere Tipps: Zollstock mitnehmen, um Stellflächen für Möbel beurteilen zu können. Testen, ob Fenster richtig schließen und die Heizung aufdrehen, um zu hören, ob sie geräuschlos warm wird.
 
 
Mietvertrag/WG-Mietvertrag
 
Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft ist oft die günstigste Variante. Im Mietvertrag ist der Hinweis sinnvoll, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. So können WG-Mitglieder problemlos ausgetauscht werden.
 
Hat man sich für ein Zimmer entschieden, gibt es drei Arten von Mietverträgen: Zum einen kann ein Bewohner als Hauptmieter fungieren. Die anderen erhalten Untermietverträge. 
Der Hauptmieter trägt die Verantwortung für vertragliche Pflichten und die pünktliche Überweisung der kompletten Miete. 
 
Der Hauptmieter kann allerdings auch die Wohnung kündigen, ohne mit seinen Mitbewohnern zu sprechen. Zusätzliche Klauseln im Vertrag verhindern das. Es können auch alle Bewohner als Hauptmieter im Vertrag stehen. Sie sind gleichermaßen verantwortlich.
 
Bei der dritten Variante schließt jeder Mieter einen eigenständigen Vertrag mit dem Vermieter über den von ihm genutzten Raum ab. Somit ist er nur für sich selbst verantwortlich. Der Nachteil ist allerdings, dass der Vermieter ohne Absprache mit WG-Bewohnern Zimmer vergeben kann.
 
 
Versicherungen
 
Wichtig ist auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung“ - Wenn Eltern diese Versicherung hätten, sind Kinder darüber auch zumindest bis zum Ende der ersten Ausbildung geschützt.
 
Das kann auch für die Hausratversicherung gelten: „Wenn Studenten und Azubis zwar ihr erstes WG-Zimmer oder ihre erste Wohnung beziehen, ihren Lebensmittelpunkt aber noch im Elternhaus haben, gilt der Hausratschutz der Eltern auch für die neuen vier Wände.
 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei sinnvoll, aber teuer.
 
 
Finanzen
 
Bei den Finanzen sollte man den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben behalten“. 
Vor allem in den ersten Wochen kann da ein klassisches Haushaltsbuch helfen, in dem man zumindest alle monatlichen Ausgaben notiert. 
 
Zu diesen Posten gehören Miete, Telefon und Internet, Strom und Heizung, Essen und Trinken und alles, was im Haushalt regelmäßig gebraucht wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, notiert auch, mit wie viel die Freizeit wie Kino- und Kneipenbesuche zu Buche schlägt.
 
Wichtig ist ein finanzielles Polster für Notfälle, damit eine kaputte Waschmaschine nicht zum ernsten Problem wird. Ein Tipp: Dafür nicht den Dispo des Girokontos auszuschöpfen. „Auch wenn es bequem erscheinen mag: Die Zinsen, die die Bank dafür verlangt, sind hoch.“
 
Und der vielleicht wichtigste Tipp zu guter Letzt: Eltern können hilfreich sein. Das gilt nicht nur für Finanzen, Bürgschaften, Behördengänge oder Anträge. Auch sie hatten mal ihre erste eigene Wohnung und wissen vielleicht noch genau, worauf sie damals besser hätten achten sollen.

 

 

 

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