Bundesförderung für Pelletheizungen in Österreich nur bis 30.11.2015

Für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletkaminöfen sowie Tausch alter Holzheizungskessel stellt der Bund nur noch bis 30.11.2015 Fördermittel zur Verfügung. Erfahren Sie mehr!


Online seit: 05.08.2015 | Themenbereich: Förderungen
Bundesförderung für Pelletheizungen in Österreich nur bis 30.11.2015

Holzheizungen 2015

Der Bund fördert aus Mitteln des Klima- und Energiefonds

  • den Umstieg von einer fossilen Heizanlage oder einem elektrischen Nachtspeicher- oder Direktofen auf eine Pelletzentralheizung mit 2.000.-
  • den Ersatz einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung durch Pellets mit 800.-
  • einen Pelletkaminofen mit 500.-, wenn dieser den Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert

Zweistufiges Verfahren für die Inanspruchnahme:

  • Zuerst müssen Sie sich online registrieren
  • Dann erhalten Sie die Förderzusage, die Reservierung der Mittel für Ihre Anschaffung
  • Innerhalb von 12 Wochen müssen Sie nun die Erneuerung umsetzen und dann den Antrag (auf Auszahlung) stellen.

Letzter Termin für die Antragstellung: 30.11.2015

Hier finden Sie einen aktuellen Leitfaden Holzheizung 2015 (pdf, 1,5 MB)

 

Das Serviceteam Holzheizung der KPC wickelt die Förderung ab und kann gleichzeitig mit Landesförderungen in Anspruch genommen werden.

  • die Förderung ist allerdingst mit 5 Mio. Euro begrenzt, also für ca. 3.700 Förderfälle
  • Pelletheizungen müssen von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
  • ein Rauchfangkehrer hat den ordnungsgemäßen Anschluss an den Rauchfang nachweislich zu überprüfen.

Die Anlagen müssen unter Volllast die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichen (UZ37) Version 2015 erfüllen. Bei der KPC sind diese Geräte gelistet.

 

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Redaktion Bauwohnwelt