Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist die beste Unterstützung

Für alle Fragen im Immobilienrecht ist ein Rechtsanwalt die beste Wahl.

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Online seit: 07.05.2012 | Themenbereich: Notare & Rechtsanwälte
Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist die beste Unterstützung

Das Haus oder die Wohnung befindet sich noch im Bau

Unsere Experten von www.bauwohnwelt.at haben für Sie die wichtigsten Aufgaben eines Rechtsanwaltes für Immobilienrecht zusammengestellt:

•    Ihre Rechte, wenn die Immobilie noch im Bau befindet
•    Der Rechtsanwalt als Vertragserrichter
•    Makler

Hier ist das Bauträgervertragsgesetz bindend. Dieses spricht dem Verkäufer eine Anzahlung zu; nachfolgende Ratenzahlungen müssen im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Weiter ist der Vertrag zwischen den Parteien dazu da, den letzten Termin für den Einzug festzuhalten. Als Sicherheit für die bereits bezahlten Beträge sollten Sie zwingend auf eine Bank- oder Versicherungsgarantie bestehen. Meistens wird hier eine Bankgarantie ausgestellt; diese muss so klar ausgestellt sein, dass die Bank bei Vorlegen der Garantie das Geld innerhalb von zwei Wochen zurück bekommt. Dieses Gesetz gilt ab 01.07.2008.

Ihr Rechtsanwalt als Vertragserrichter

Ein Rechtsanwalt kann als Vertragserrichter bestellt werden. Da Sie als Käufer diesen bezahlen müssen, dürfen Sie sich den Anwalt aussuchen. Allerdings ist er für beide Parteien eine Vertrauensperson und muss daher neutral arbeiten. Das Einholen aller Genehmigungen, der Eintrag im Grundbuchamt und die Berechnung der Grunderwerbssteuer werden von einem Vertragserrichter eingeholt und erledigt.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Makler

Einen Makler mit der Suche nach einem Traumobjekt zu beauftragen, ist keine schlechte Idee und wird gerne genutzt. Schließlich kennt dieser die interessantesten Objekte. Für eine erfolgreiche Vermittlung bekommt der Makler eine Provision von 3-4% exklusiv der Umsatzsteuer. Die Aufgaben eines Maklers gehen um einiges weiter, als den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herzustellen.
Wichtige Informationen zur Immobilie, die Ihnen ein angenehmes Wohnen erschweren könnten, muss Ihnen der Makler natürlich vor Vertragsabschluss erklären. Auch die verschiedenen Möglichkeiten einer Wohnbauförderung ist seine Aufgabe. Der Makler haftet auch dafür, dass die Immobilie als Wohnung geeignet ist und keine Einschränkungen bestehen, dass Sie dort wohnen können.

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Bildquelle: pixabay


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