Fragen zum Baurecht? Ihr Notar kann Sie beraten

Das Baurecht in Österreich gilt als kompliziert. Da die Bauordnung der Landesgesetzgebung unterliegt, gelten in ganz Österreich neun verschiedene Regelungen.

(3 Bewertungen)  
Online seit: 07.05.2012 | Themenbereich: Notare
Fragen zum Baurecht? Ihr Notar kann Sie beraten

Ihr Recht beim Hausbau

Wenn Sie planen, ein Grundstück zu kaufen und ein Haus zu bauen, sollten Sie sich unbedingt mit den gesetzlichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes vertraut machen, denn Verstöße gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen können hohe Bußgelder oder Rückbaumaßnahmen nach sich ziehen. Hier bekommen Sie einige Tipps, wie Sie der Notar bereits beim Kauf Ihres Baugrundstücks unterstützen kann:

•    Da die rechtlichen Bestimmungen zum Erwerb von Grundstücken oder Liegenschaften für den Laien oft nur schwer verständlich sind, macht es bereits beim Aufsetzen des Kaufvertrags und bei der Verbücherung Sinn, sich von einem Notar beraten zu lassen.

•    Sie können selbst gegen Gebühr auch im Internet eine aktuelle Grundbuchabschrift für das zu erwerbende Grundstück anfordern. Dies kann aber auch ein Notar für Sie erledigen. Da er sich im Bau- und Immobilienrecht bestens auskennt, kann er die Zahlen und Fakten meist besser interpretieren und einschätzen.

•    Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem der Kaufvertrag steht, sollten Sie zusammen mit Ihrem Vertragspartner einen Notar aufsuchen. Dieser ist wie die Bezirksgerichte berechtigt, die Unterschriften der Vertragsleute öffentlich zu beglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht allein durch das Unterzeichnen des Kaufvertrags und durch das Zahlen des vereinbarten Preises das Eigentum an Ihrem Grundstück erwerben! Erst wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, ist der Handel rechtskräftig.

•    In Fällen, in denen der Kauf des Baugrundes durch einen Kredit finanziert wird, übernimmt in der Regel ein Notar die Treuhandschaft. Die Bank überweist den Kaufpreis für das Grundstück nicht direkt an Sie, sondern an Ihren Notar. Dieser kann das Geld gewinnbringend anlegen. Erst wenn alle Voraussetzungen und Formalitäten erfüllt sind, wie z. B. die oben bereits erwähnte Eintragung ins Grundbuch, überweist der Notar das Geld auf Ihr Konto.
Wenn Sie Fragen zum Baurecht haben, finden Sie die Antworten unter www.notar.at, der österreichischen Notariatskammer.

 
Lassen Sie sich von einem Fachmann in Ihrer Umgebung beraten.
 
Bildquelle: pixabay

© bauwohnwelt.at
Redaktion Bauwohnwelt