Energieausweis - der Typenschein für Ihr Zuhause

Seit 1. Dezember 2012 gilt das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz, dass die Vorgaben der EU umsetzt und das alte EAVG aus dem Jahre 2006 ersetzt. Doch noch immer wissen viele Immobilienkäufer und auch Mieter, nicht wirklich was dahinter steckt. Zur Erinnerung hier wesentliche Merkmale des Energieausweises und dessen Vorteile.

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Online seit: 22.07.2014 | Themenbereich: Recht & Steuern
Energieausweis - der Typenschein für Ihr Zuhause

Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind seit Ende 2012 verpflichtet, den Käufern und Mietern einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen.
 
Welche Gebäudekategorien davon ausgenommen sind, erfahren Sie hier:
  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden 
  • Der Verkauf von abbruchreifen Immobilien: Hier muss schon in der Verkaufsanzeige darauf hingewiesen werden, dass ein Gebäude abbruchreif ist, und im Kaufvertrag der Abbruch durch den neuen Eigentümer binnen drei Jahren vorgesehen sein.
  • provisorisch errichtete Gebäude mit geplanter  Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren 
  • Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste und religiöse Zwecke genutzt werden
  • Industrieanlagen, Werkstätten und Landwirtschaftsgebäude, bei denen der Großteil der erforderlichen Energie für das Innenraumklima durch Abwärme selbst erzeugt wird
  • Wohngebäude, die nur zeitlich begrenzt genutzt werden können und deren Energiebedarf wegen dieser Einschränkung unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung liegt
  • freistehende Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
 
Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
 
Schon immer war der sogenannte Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KWh/m²/a) im Energieausweis enthalten.
 
Jetzt ist zusätzlich ein neuer Wert auf der ersten Seite des Energieausweises auszuweisen: der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fEEG)
 
Dieser wird in Klassen dargestellt, deren Grenzen folgendermaßen festgelegt sind:
 
 
 
Welche Vorteile bringt der neue Energieausweis mit sich:
  • Der Eigentümer erzielt durch eine Renovierung oder Sanierung eine Wertsteigerung seines Eigenheims die im Energieausweis festgehalten ist
  • jeder Mieter erhält vor Vertragsabschluss mittels Energieausweis Auskunft über den Zustand der Immobilie
  • die Einführung des neuen Energieausweises bewirkt eine Sensibilisierung und somit einen Anstieg der energetischen Sanierungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen
  • der Energieausweis ist eine Maßnahme zur Reduzierung der erforderlichen Energieaufwendungen und trägt somit zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes und zur Einsparung fossiler Brennstoffe, die nicht unbegrenzt verfügbar sind, bei
  • Der Energieausweis dienst zur Sensibilisierung hinsichtlich der vielen in schlechtem Zustand befindlichen Häuser: Ein Hoher Energieverbrauch und damit einhergehend hohe Kosten sind nur zwei der vielen auftretenden Probleme
 
Der Energieausweis ist in einigen Bundesländern für die Erlangung der Wohnbauförderung, verpflichtend vorgeschrieben.
 
 

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Redaktion Bauwohnwelt