Barrierefreies Wohnen - Grundstein für mehr Freiheit

Schwellenlose Durchgänge, bodengleiche Duschen und ausreichend Bewegungsfläche innerhalb der Wohnung erleichtern auch der jüngeren Generation den Alltag – und sorgen vor für später, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist. Hier einige Hinweise zur Planung einer barrierefreien Wohnung


Online seit: | Themenbereich: Innenausbau
Barrierefreies Wohnen - Grundstein für mehr Freiheit

Die wichtigste Grundlage für eine barrierefrei geplante Wohnung ist die DIN 18040, die sich mit der Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie von Verkehrswegen innerhalb von Wohngebäuden und barrierefreien Außenanlagen befasst. Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt in der Barrierefreiheit bildet dabei die Bewegungsfläche. Folgender Flächenbedarf muss laut DIN eingeplant werden, damit Räume als barrierefrei gelten:

  • Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung ≥120 cm
  • Wendekreis für Rollstuhlfahrer ≥150 cm
  • Bewegungsfläche mit Wendemöglichkeit für Personen mit Gehhilfen ≥90 cm x 70 cm
  • Platzbedarf mit Wendemöglichkeit für Rollatoren ≥80 cm x ≥100 cm
  • Lichte Durchgangsbreiten für Rollstuhlfahrer mindestens 90 cm

Die Bewegungsflächen müssen als lichte Flächen vorgesehen werden, das bedeutet, sie dürfen nicht durch Mauervorsprünge oder ähnliche Hindernisse eingeschränkt sein. Generell dürfen die erforderlichen Flächen sich überschneiden, die Bemessung erfolgt jeweils nach der Person mit dem größten Platzbedarf.

Vorgaben gibt es auch hinsichtlich der Anzahl und Anordnung der erforderlichen Bewegungsflächen. Sie müssen so geplant sein, dass jeder Bereich der Wohnung leicht erreichbar ist.

 

Das barrierefreie Bad

Besonders im Badezimmer ist Barrierefreiheit wichtig, um eingeschränkten Personen ein maximales Maß an Selbstbestimmtheit zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Ausstattung und Anordnung der Sanitärobjekte. Folgende Grundbedingungen sollten erfüllt sein:

  • Abstellflächen an Waschtischen und Möglichkeiten der seitlichen Nutzung müssen vorhanden sein
  • die Unterfahrbarkeit mit dem Rollstuhl muss gewährleistet sein
  • Spülung und Toilettenpapier müssen gut erreichbar sein, Stütz- und Hebehilfen erleichtern die Benutzung.
  • Bodengleiche Duschen in ausreichender Größe erleichtern vor allem Rollstuhlfahrern den Zugang
  • Zur Ausstattung gehören ein rutschfester Bodenbelag sowie eine Sitzmöglichkeit und Haltegriffe.


Badewannen benötigen Einstiegshilfen, wie zum Beispiel einen Lifter. Alle Armaturen im Bad müssen leicht erreichbar und ohne Kraftaufwand bedienbar sein. Ideal sind Einhebelmischer oder berührungsgesteuerte Armaturen, Thermostate schützen vor Verbrühungen. Wer eine geschlossene Dusche bevorzugt, für den sind Walk-In-Duschen genau das richtige. Wer sein Bad barrierefrei gestalten möchte, sollte die Krankenkasse kontaktieren. Die anfallenden Kosten können steuerlich berücksichtigt werden.


Barrierefrei in der Küche

Der Mensch verbringt einen großen Teil seiner Zeit in der Küche, dementsprechend komfortabel sollte dieser Raum auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit konzipiert werden. Verstellbare Arbeitshöhen und die gute Erreichbarkeit aller Schränke und Ablageflächen sind die Grundlage, ermöglicht wird dies durch integrierte Höhenverstellungen und eine weitgehende Unterfahrbarkeit. Besonders praktisch in diesem Zusammenhang sind frei bewegliche Rollcontainer. Der Backofen sollte erhöht angebracht und mit Teleskopauszügen ausgestattet sein.

 

Barrierefreie Außenanlagen

Barrierefrei wohnen endet nicht an der eigenen Haustüre. Auch die Außenanlagen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Mindestens folgende Grundlagen sollten erfüllt sein:

  • Orientierungsmöglichkeiten bei sensorischen Einschränkungen
  • Ausreichende Bewegungsflächen vor Zugangsbereichen
  • Stufenlose und schwellenlose Erreichbarkeit

Rampen oder Lifter sorgen dafür, dass mit dem Rollstuhl oder der Gehhilfe Höhenunterschiede leicht bewältigt werden können. Für den Pkw-Stellplatz ist eine ausreichend große Fläche mit einer Breite von mindestens 350 cm vorzusehen. Besonders wichtig: Der Umsteigplatz darf nicht auf einem Gehweg mit Bordsteinkante liegen, sondern muss ebenerdig angeordnet sein.

Die Gehwege selbst müssen eine Breite von mindestens 150 cm aufweisen. Begegnen sich zwei Rollstühle, dann ist eine Breite von 180 cm erforderlich. Alle Wege müssen eine ebene und feste Oberfläche aufweisen, das Gefälle ist auf maximal 3 % bei Rampen, mit Zwischenpodesten auf maximal 6 % begrenzt. Der Abstand der Podeste darf eine Distanz von 10 m nicht überschreiten.

Mehr Informationen finden Sie auch im Handbuch für barrierefreies Wohnen, herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

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Redaktion Bauwohnwelt