Schneeräumung - schaufeln, kehren, streuen

So schön die weiße Pracht auch anzuschauen ist – auf Gehsteigen, Gehwegen und in (offenen) Stiegenhäusern hat sie nichts verloren.


Online seit: 05.02.2016 | Themenbereich: Recht & Gesetz
ImmoFokus
Schneeräumung - schaufeln, kehren, streuen

Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwalter haben demnach laut § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) entweder selbst oder durch jemanden, von ihnen beauftragten dafür zu sorgen, dass diese zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr abends innerhalb von drei Metern entlang der gesamten Liegenschaft geräumt und gestreut werden.

Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein ein Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden. Wie regelmäßig das zum Beispiel bei anhaltendem gefrierenden Schneefall gemacht werden muss, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Zumutbarkeit ab. Nicht zumutbar ist, dass ununterbrochen gearbeitet wird.

Aber die Gefahr durch Schnee und Eis muss nicht nur unten, sondern auch oben beseitigt werden. Demnach müssen Eigentümer auch dafür sorgen, dass Dachlawinen und Eiszapfen von den an der Straße liegenden Gebäuden entfernt werden. Nur ein Hinweisschild „Achtung Dachlawine“ aufzustellen, genügt übrigens nicht, warnt die Arbeiterkammer. Bei andauerndem starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist.

Wird bei entsprechender Witterung die Räumung und Streuung verabsäumt, kann es teuer werden: dann muss man mit einer Geldstrafe von bis zu 72 € rechnen. Kommt es in Folge zu einer Gefährdung von Personen, sind bis zu 726 Euro Strafe möglich. Rutscht jemand aus und verletzt sich, haftet der Eigentümer für die entstandenen Personen- und Sachschäden.

Von der Räumungspflicht ausgenommen, sind nur Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften.
Wichtige gesetzliche Grundlagen und Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden Sie auch bei help.gv.at

 

Bildquelle (c) Oksana Schufrych | shutterstock.com


© bauwohnwelt.at
Redaktion Bauwohnwelt
ImmoFokus