Checkliste für die Wohnungsbesichtigung

Ein Umzug in eine neue Stadt oder einfach in der gleichen Stadt eine größere Wohnung, weil sie durch eine Gehaltserhöhung bezahlbar wird oder die Familie Zuwachs erhält - Es gibt einige Gründe, weshalb eine neue Wohnung gesucht wird. Um auch das für Sie richtige Traumobjekt zu finden, sollten Sie nach einer genauen "Checkliste" vorgehen.

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Checkliste für die Wohnungsbesichtigung
Abbildung 1: Bei Tageslicht kann der zukünftige Mieter sehr gut den Ausblick aus dem Fenster beurteilen

Je nach Stadt kann diese sehr gut ohne Makler gefunden werden - vor allem in Großstädten wie Hamburg oder München ist dies aber so gut wie nicht möglich. Hilfe bei der Suche bieten verschiedene Internetportale wie immowelt.at. Da bei einer Wohnungsbesichtigung zumeist mehr Menschen anwesend sind, ist es schwierig, den Makler oder Wohnungseigentümer genaue Fragen zu stellen. Deswegen ist die neue Wohnung genau anzuschauen, damit eventuelle Mängel sofort entdeckt werden. Da eine Wohnungsbesichtigung aber auch immer eine Menge neuer Eindrücke bedeutet, ist es hilfreich, eine Checkliste zur Hand zu haben, anhand der die Wohnung genau angeschaut werden kann.

1. Umfeld und Lage
2. Nachbarschaft
3. Aussehen und Ausstattung des Hauses
4. Schnitt der Wohnung
5. Fußboden und Wände
6. Zu erwartende Folge- oder Nebenkosten
7. Mängel in der Wohnung

1. Umfeld und Lage
Am besten ist es, sich die neue Wohnung bei Tageslicht anzuschauen. So kann der neue Mieter direkt sehen, wie das Umfeld und die Lage sind; beispielsweise der Straßenlärm oder die Parkplatzsituation. Wenn die Straße keine Anliegerstraße ist, kann es sein, dass ein hoher Geräuschpegel entsteht. In dem Fall lohnt es sich, in der Wohnung selbst auch darauf zu achten, wie viel von dem Straßenlärm bei geschlossenen Fenstern in die Wohnung dringt. Liegt die Wohnung nach hinten raus, sollte der Straßenlärm aber kein Problem sein. Auch Einkaufsmöglichkeiten und die Entfernung zum nächsten Park sollten nachgeprüft werden. Tageslicht ist zudem ebenfalls gut, um aus den Fenstern zu schauen und die Aussicht zu beurteilen. Steht dort sofort das nächste Haus oder hat das Auge Gelegenheit, auch mal in die Ferne zu schweifen? In Großstädten ist es allerdings schwierig, eine Wohnung zu finden, die eine weite Aussicht bietet.

2. Nachbarschaft
Die Vormieter, der Vermieter oder der Makler können gute Hinweise zur Nachbarschaft geben. Sind die anderen Bewohner im Haus höflich und freundlich? Eventuell gibt es sogar die ungeschriebene Pflicht, sich persönlich bei jedem vorzustellen, um in die Hausgemeinschaft aufgenommen zu werden. Dies sollte vom neuen Mieter unbedingt beachtet werden, damit es keine Probleme mit den Nachbarn gibt. Es kann aber auch sein, dass sich die Nachbarschaft nur grüßt, wenn sie sich auf dem Hausflur treffen, ansonsten aber nichts miteinander zu tun haben möchten.

3. Aussehen und Ausstattung des Hauses
Nicht nur die Wohnung ist wichtig, sondern auch das Haus selbst. Beispielsweise wie das Treppenhaus beschaffen ist und ob es einen Fahrstuhl gibt. Die Außenfassade sollte auch eine Rolle spielen. Wenn diese nicht gut hergerichtet ist, lässt dies auf fehlende Investitionen seitens des Hausbesitzers schließen. Dies kann auch bedeuten, dass beispielsweise die Wärmedämmung nie modernisiert wurde, wodurch die Heizkosten im Winter steigen können.

4. Schnitt der Wohnung
Leere Räume wirken manchmal sehr klein, manchmal aber auch sehr groß. In jedem Fall ist es wichtig, dass ein Zollstock mitgenommen wird. Damit sind die Räume auszumessen. So weiß der zukünftige Mieter direkt, ob seine Möbel in die Räume passen oder nicht. Dazu ist es auch wichtig, sich den Schnitt allgemein anzuschauen: Gefällt er einem? Wenn dies nicht so ist, sollte der neue Mieter von der Wohnung Abstand nehmen. Immerhin ist es nicht sinnvoll, eine Wohnung zu mieten, in der er sich nicht wohlfühlt.

5. Fußboden und Wände
Offensichtlich sind sie, werden aber dennoch häufig bei der Besichtigung vergessen: die Fußböden und die Wände. Aus welchem Material sind sie? Müssen die Wände neu gestrichen oder tapeziert werden? Wenn dem so ist: Wer ist dafür zuständig? In vielen Fällen steht im Mietvertrag, dass die neuen Mieter sich um die Renovierung der Wohnung kümmern müssen, sofern eine Renovierung notwendig ist. Bei einigen übernimmt dies aber auch noch der Vermieter und richtet die Wohnung für die zukünftigen Mieter vor dem Einzug schön her.

6. Zu erwartende Folge- oder Nebenkosten
Wenn die vorherigen Mieter bei der Besichtigung anwesend sind, lohnt es sich, diese nach den Folge- und Nebenkosten zu fragen. Die Warmmiete einer Wohnung schließt oft Wasser und Strom nicht mit ein. Durch die Informationen des vorherigen Mieters der der Nachbarschaft sind die zu erwartenden Nebenkosten auszurechnen, sodass es hier keine Überraschung geben wird.

7. Mängel in der Wohnung
Wenn die Mängel bei der Besichtigung nicht berücksichtigt werden, sollten sie spätestens bei der Wohnungsübergabe protokolliert werden. Schimmel etwa oder kaputte Stellen an Tür- und Fensterrahmen sowie Löcher in den Wänden. Fotografiert und in das Übergabeprotokoll eingetragen, bedeutet dies, dass der neue Mieter für die Behebung der Schäden bei seinem Auszug nicht aufkommen muss.

Eine neue Wohnung bedeutet immer ein gewisses Maß an Aufregung und Stress. Mit der Checkliste zur Wohnungsbesichtigung ist der neue Mieter aber zumindest sicher, wirklich eine schöne Wohnung gefunden zu haben, in der er gut leben kann.


Bilder:
Abbildung 1: Rainer Sturm  / pixelio.de
Abbildung 2: Rainer Sturm  / pixelio.de



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Redaktion Bauwohnwelt