Mieterschutz: Nach Änderung des Energieausweis-Vorlagegesetzes sind Vermieter in der Informationspflicht

Am 1.12.12 ist ein überarbeitetes Gesetz zum Mieterschutz in Kraft getreten. Nun können Sie Ihr Recht auf Vorlage eines Energieausweises geltend machen.


Online seit: 18.05.2013 | Themenbereich: Häufige Fragen
Mieterschutz: Nach Änderung des Energieausweis-Vorlagegesetzes sind Vermieter in der Informationspflicht

Mieterschutz: Sichten Sie den Energieausweis Ihrer Wohnung

Seit dem 1. Dezember 2012 gilt in Österreich das neue Energieausweis-Vorlagegesetz. Diese Neuerung bringt Mietern viele Vorteile. Unsere Experten von www.bauwohnwelt.at informieren Sie über die Änderungen des Mieterschutzes, von denen Sie profitieren.
 
Mieterschutz: Energie-Vorlagegesetz nimmt an Bedeutung zu
 
Mit dem Gesetz wird die europäische Gebäuderichtlinie 2010/31/EU umgesetzt. Diese thematisiert den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienzfaktor bei Verkaufs- oder Vermieteranzeigen. Die erste Fassung war jedoch für Mieterinnen und Mieter wenig hilfreich, da es keine Möglichkeit gab, die Vorlage eines Energieausweises geltend zu machen. Mit dem 1.12.12 ist nun ein Gesetz zum Mieterschutz in Kraft getreten, das Vermieterinnen und Vermieter in die Pflicht nimmt.
 
Energieausweis muss vorgelegt werden
 
Die Vorlage eines Energieausweises für das angemietete Objekt wird vor Vertragsabschluss fällig. Dieser Ausweis darf zu dem Vorlagezeitpunkt maximal zehn Jahre alt sein. Nach Abschluss des Vertrages besagt das Gesetz zum Mieterschutz, dass Sie innerhalb einer 14-tägigen Frist eine Kopie des Dokuments zu erhalten haben. Der Vermieter ist somit in der Informationspflicht. Daher trägt er die Kosten. Eine Umlage auf den Mieter ist nicht gestattet.
 
Was passiert, wenn der Vermieter den Energiepass nicht aushändigt?
 
Kommt er trotz Ihrer Aufforderung seiner Pflicht nicht nach und legt keinen Energieausweis vor, können Sie seit Neuestem Ihr Recht einklagen. Auch sind Sie berechtigt, sich einen eigenen Energiepass zu beantragen. Die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten dürfen Sie dem Vermieter innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des Mietvertrages in Rechnung stellen.
 
Mieterschutz: Vorteile der Neuregelung
 
Energieeffizienz nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. In diesen Zeiten sollten Mieter die Möglichkeit haben, sich vor Abschluss eines Mietvertrages über die Gegebenheiten der zukünftigen Wohnung zu informieren. Der Heizwärmebedarf einer Wohnung wirkt sich auf die zu erwartenden Kosten aus. Die Neuregelung des Gesetzes zeigt, dass der Mieter ernst genommen wird, und bedeutet daher einen Meilenstein im Mieterschutz.
 
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Redaktion Bauwohnwelt