Der „Proforma“ Energieausweis?

Mit 01.12.2012 treten die Neuregelungen für Energieausweise durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 in Kraft. Ab diesem Stichtag ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ein Energieausweis vorzulegen.

(2 Bewertungen)  
Online seit: | Themenbereich: Immobilien
Der „Proforma“ Energieausweis?

Der Energieausweis ist das Fieberthermometer für die Zustandsbewertung unserer Häuser.

Der Energieausweis ist in aller Munde. Für viele Verkäuferinnen/Verkäufer bzw. Bestandsgeberinnen/Bestandsgeber wird die Zeit knapp. Das besagte Datum rückt näher und ab diesem 01.12.2012 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ein Energieausweis vorzulegen.

Selbst schon bei der Bewerbung der Immobilien in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen haben der Heizwärmebedarf (HWB-Wert) und mit dem neuen Gesetz auch der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angeführt zu werden.

Kenngrößen, die für viele vorerst nur abstrakte Zahlen sind, zu welchen noch kein Beziehung besteht, mit denen man nicht so recht weiß, was damit anzufangen.

Mit einer farbigen Skala werden sogenannte Energieeffizienzklassen mit Buchstaben A++ bis G eingeführt. Diese sind uns schon für den Energieverbrauch von Elektrogeräten vertraut, lieb und wert. Und eben auch bei der Immobilie ist es ähnlich, nur vielleicht ein wenig komplexer.

Die Bewertung attestiert ein A++,  A+ oder A (sehr energieeffizient), also energieverbrauchstechnisch ein „Sehr Gut“,  dann in Folge der Buchstabe B bis G (am wenigsten energieeffizient), also eigentlich ein glattes „Nicht Genügend“. Für die Zukunft ist dies sicherlich ein wichtiges Instrument am Immobilienmarkt, welches den potentiellen Käuferinnen/Käufer bzw. Bestandnehmerinnen/Bestandsnehmer tendenziell aufzeigt, ob mit höheren oder niedrigeren Energiekosten zu rechnen sein wird.

Die Buchstaben sind also die Parameter, die uns erkennen lassen, wieviel „Heizwärmebedarf“ unser Haus benötigt. A ist das Optimum, für alle anderen Energieeffizienzklassen bedeutet dies, das Nachbesserungsbedarf angesagt ist. Grundsätzlich soll damit auch ein Anreiz für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden, welche auch in Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis beschrieben werden.
Diese Zustandsbewertung sollten nur qualifizierte Fachplaner durchführen, welche eine Generalkompetenz in Sachen Bauen und Sanieren besitzen, da mit der Ausstellung eines Energieausweises große Verantwortung für den Planer und den Eigentümer der Hauses entsteht.

„Proforma“ Energieausweise sind daher eine tickende rechtliche Zeitbombe.

Das übergeordnete Ziel ist, dem Co2 – Ausstoss Einhalt zu geben. 36% Reduktion ist bis 2020 von EU und der Bundesregierung geplant. Eine klare Entscheidung für die Zukunft. Klimaveränderungen sind mittlerweile erkennbare Realität und auch wissenschaftlich belegt ist, dass wir an dieser Entwicklung nicht gerade unbeteiligt sind. 

 
Hier finden Sie Ziviltechniker, die Ihnen ein Angebot zur Erstellung eines Energieausweises machen können: https://www.bauwohnwelt.at/handwerker-firmen/suche/ziviltechniker/

Dieser Beitrag wird zur Verfügung gestellt von KPPK Ziviltechniker GmbH. Falls Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie hier ein kostenloses Angebot anfordern.
Bildquelle:(c) pixabay


© bauwohnwelt.at
Redaktion Bauwohnwelt