Ist der Mietkauf eine gute Alternative zum sofortigen Immobilienkauf?

Wenn Sie sich mit dem Thema Mietkauf auseinandersetzen, sollten Sie auch die gesetzlichen Bestimmungen kennen. Wir informieren Sie umfassend darüber.


Online seit: 21.05.2013 | Themenbereich: Immobilien
Ist der Mietkauf eine gute Alternative zum sofortigen Immobilienkauf?

Mietkauf: Hier empfehlen wir, Vorsicht walten zu lassen

Häufig ist es so, dass ein Mieter großes Interesse daran hat, eine Immobilie von privat zu kaufen, aber noch keine Möglichkeit sieht, den Kaufpreis zu finanzieren. Ein Vertrag über einen Mietkauf sichert Ihnen in diesem Fall ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie zu.
 
Wird die Miete auf den Kaufpreis angerechnet?
 
Die Experten auf bauwohnwelt.at weisen Sie hier vor allen Dingen auf die Rechtslage in Österreich hin. Während in anderen Ländern – in Deutschland zum Beispiel – die monatliche Mietzahlung bei einem Mietkauf auf den späteren Kaufpreis angerechnet wird, sieht das in Österreich ganz anders aus. Mit einem Mietkaufvertrag erhalten Sie hier lediglich die Option, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt kaufen zu können. Der Eigentümer wird bei Abschluss des Vertrages nicht dazu verpflichtet, bereits einen verbindlichen Verkaufspreis festzusetzen. Das bedeutet für Sie, Sie wissen nicht, wie viel Sie für das Objekt tatsächlich bezahlen müssen, wenn Sie Ihre Kaufabsicht in die Tat umsetzen wollen.
 
Das sind die Rahmenbedingungen für einen Mietkauf in Österreich
 
Das gesetzliche Mietkauf-Modell in Österreich ist lediglich eine Option auf einen späteren Kauf. Über folgende Punkte sollten Sie also genau nachdenken:
  • Die Miete, die Sie regelmäßig bezahlen, reduziert nicht den späteren Kaufpreis.
  • Der Vermieter muss beim Vertragsabschluss den Kaufpreis nicht beziffern.
  • Der Verkaufspreis wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kaufvertrags anhand des Verkehrswertes und/oder eines Sachverständigengutachtens festgelegt.
Mit dem Abschluss eines Vertrages über den Mietkauf an einem Objekt gehen Sie also unseres Erachtens nach ein Risiko ein. Sie können zu diesem Zeitpunkt nicht absehen, wie hoch der spätere Kaufpreis sein wird. Wir empfehlen deshalb, eine Rücktrittsklausel in den Vertrag zu integrieren. Das ermöglicht Ihnen, vom Mietkauf zurückzutreten, wenn der Kaufpreis unverhältnismäßig hoch erscheint.
Darüber hinaus sollten Sie sich die Möglichkeit schaffen, selbst einen Bausachverständigen mit einem Wertgutachten beauftragen zu können. Nutzen Sie dazu die bequeme Suchfunktion auf bauwohnwelt.at.
 
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Redaktion Bauwohnwelt