Wohnbauförderung - wie Sie davon profitieren können

Wie kann man beim Haus bauen Geld sparen? Profitieren Sie von den verschiedenen Fördermöglichkeiten, die jeder österreichische Staatsbürger oder auch jeder EU-Bürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, beantragen kann.


Wohnbauförderungen Österreich

Um sich im Förderdschungel zurechtzufinden, möchten wir Ihnen mit unserer Tabelle und unserer Liste einen kleinen Überblick geben. Dies kann aber nur eine Hilfestellung sein, da das Thema sehr komplex ist. Für weitere Details über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link.

Aktuell gibt es in allen Bundesländern Förderungen für Pelletheizungen

  VB W BL S ST T K
Wärmepumpe, Solaranlage, Fern-/Nahwärme
Biomasseheizanlagen-Förderung
Öko-Förderung
Öko-Strom (Biogasanlage, Kleinwasserkraft)
Thermische Sanierung
Photovoltaik * * *
Fernwärmeanschluss
Sanierungen allg.
Sicheres und barrierefreies Wohnen
Eigenheime allg.
Wohnbeihilfe
Eigentumswohnungen
Dachgeschoßausbauten **
Wohnbaucheck
Dachbegrünung
Kleingartenförderung
Betreutes Wohnen
Jungfamilienförderung
Studenten-, Schüler-, Wohnheime
** nur Linz

Bundesland Kurzinfo

Wien

Die Förderungen sind je nach Einkommen und Familiensituation gestaffelt. Finanzielle Unterstützung erhalten Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise Wohnhäusern. Für umweltschonende Bau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es spezielle Ökoförderungen. Aktuell sind Einmal-Zuschuss-Förderungen für Wohnungsverbesserung ausgesetzt. Allerdings gibt es Ausnahmen wie die Förderung von einbruchshemmenden Wohneingangstüren, behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, sowie die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.

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Oberösterreich

Wenn man alle Förderkriterien erfüllt, gibt es in Oberösterreich bei der Wohnbauförderung 37.000 Euro auf 30 Jahre. Durch eine Verringerung des k-Wertes kann man noch einmal 20.000 Euro bekommen, durch barrierefreies Bauen noch einmal Euro 3.000 extra. Die Förderung wird um 25 Prozent, 50 Prozent bzw. 75 Prozent reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 Prozent, 20 Prozent bzw. 30 Prozent überschritten werden.

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Niederösterreich

In Niederösterreich wurde die Eigenheimförderung auf ein flexibles Punktesystem umgestellt. Beim Punktesystem unterscheidet man zwischen zwei Varianten : 100 Punkte-Haus bei Errichtung von Eigenheimen; 100-Punkte-Wohnung/Reihenaus beim Ersterwerb einer Wohnung im Geschosswohnbau oder in einem Reihenhaus. Maximal sind 100 Punkte zu erreichen, wobei es pro Punkt 300 Euro gibt. Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen bringt zum Beispiel 25 Punkte, ökologische Baustoffe können bis zu 15 Punkte bringen, barrierefreies Wohnen 10 Punkte. Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Darlehen.

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Salzburg

Als einziges Bundesland fördert Salzburg die Errichtung und Sanierung von Bauernhäusern. Nach den Sanierungsmaßnahmen muss das Bauernhaus einen zeitgemäßen Standard aufweisen. Die Förderung wird durch ein rückzahlbares, verzinsliches Förderungsdarlehen gewährt. Wenn Sie mit der Salzburger Wohnbauförderung kaufen, bauen oder sanieren möchten, ist eine Erstberatung beim Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) empfehlenswert.

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Tirol

Ab 1. Jänner 2013 ist eine neue Richtlinie zur Wohnhaussanierung in Kraft getreten. Für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen sowie für umfassende Sanierungen werden erhöhte Fördermittel gewährt. Für eine umfassende thermische Sanierung kann man durch den Ökobonus bis zu 8.800 Euro zusätzlich erhalten. Um den Ökobonus zu bekommen, müssen drei Bauteile gemeinsam saniert werden, das ist die Dämmung der Fassade, der Austausch der Fenster und die Dämmung der untersten Geschossdecke, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke sowie ein energiesparendes Heizungssystem.

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Vorarlberg

Photovoltaikanlagen werden entweder durch Investitionszuschüsse im Rahmen des Klima- und Energiefonds oder für Anlagen ab 5 kWpeak durch Einspeisetarife im Rahmen des Ökostromgesetzes gewährt. Unabhängig von der Förderung muss immer ein Antrag auf "Anerkennung als Ökostromanlage" gestellt werden. Für die Neubauförderung und Wohnhaussanierung wurden die Fördersätze beibehalten, wobei die Einkommensgrenzen angehoben wurden.

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Steiermark

Die Neuerrichtung eines Eigenheims wird gefördert, wenn eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben vorliegt.  Sie wird durch rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt. Bei einer Wohnhaussanierung beträgt die höchstmögliche Förderung pro Wohnung 30.000 Euro. Durch Zuschläge – abhängig von der Anzahl der Ökopunkte – kann die maximale Förderung pro Wohnung auf 50.000 Euro erhöht werden.

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Kärnten

Eine Wohnräumförderung wird nur gewährt, wenn die Nutzfläche der Wohnung 130 Quadratmeter, bei mehr als fünf im Haushalt lebenden Personen 150 Quadratmeter nicht übersteigt. Wird die Nutzfläche überschritten, wird die Förderungshöhe entsprechend gekürzt, bei Überschreitung von 50% gibt es keine Förderung. Bei der Errichtung von Eigenheimen und beim Ersterwerb von Wohnraum wird ein Teil der Förderungssumme in Form von Annuitätenzuschüssen zu einem Hypothekarkredit gewährt. Hierbei handelt es sich um die Gewährung von halbjährlichen Zuschüssen zu den Rückzahlungsraten (Zinsen- und Tilgungsraten). Der annuitätengestütze Hypothekarkredit beträgt 40% des jeweiligen Förderungsausmaßes.

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Burgenland

Die Wohnbauförderung setzt sich aus einem einkommensabhängigen Grundbetrag und möglichen Zuschlägen zusammen. Grundsätzlich kann die Förderung 70 Prozent der Gesamtbaukosten betragen. Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 750 Euro bis 3.700 Euro gefördert. Bei einer Sanierungsförderung benötigt man einen Energieausweis.

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Wichtiger Hinweis

Der vorliegende Beitrag stellt weder eine Rechts- noch Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden können. Der Beitrag ist abgestimmt auf die dem Autor bei der Veröffentlichung bekannte Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der einschlägigen Rechtsliteratur. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Textpassagen im Lichte eines unbekannten oder nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind. Bitte informieren Sie sich über derartige Umstände oder holen im Zweifel fachkundigen Rat ein. Eine Haftung wird nicht übernommen.

Stand der Informationen Mai 2013