Die Entscheidung des OGH (5 Ob 74/17v) zum Lagezuschlag sorgt in der Immobilienbranche – insbesondere im Hauptanwendungsgebiet Wien - für großes Aufsehen. Nun veröffentlichte die Magistratsabteilung 25 der Stadt Wien die sogenannte „Neue Lagezuschlagskarte“, die eine Empfehlung für die Wiener Schlichtungsstelle, aber natürlich auch für alle übrigen Anwender darstellen soll.
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