Energieausweis beantragen: Fachkundiger Nachweis der Wärmedämmung Ihres Eigenheimes

Wenn Sie sich nach einer neuen Immobilie umsehen oder mit dem Gedanken spielen, Ihr Haus zu verkaufen, kommen Sie um einen Energieausweis nicht herum.


Online seit: 27.12.2012 | Themenbereich: Heizung & Wasser
Energieausweis beantragen: Fachkundiger Nachweis der Wärmedämmung Ihres Eigenheimes

Der Energieausweis ist Pflicht

Im Jahr 2006 verabschiedete der Österreichische Nationalrat das Gesetz zum Energieausweis, welches die Pflicht zur Vorlage des Ausweises bei dem Verkauf oder Erwerb einer Immobilie regelt. Dementsprechend gilt die Vorschrift eines Energieausweises für alle Neubauten, Sanierungen am Gebäude und für größere Baumaßnahmen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und Tipps rund um das Thema Energieausweis.

Den Energieverbrauch eines Gebäudes können Sie im Energieausweis ablesen. Die Immobilie wird von einem staatlich anerkannten, unabhängigen Gutachter bewertet, der dann den Energiepass ausstellt. Ausgehend von dem Energieverbrauch eines Hauses wird ein Mittelwert errechnet, der auch mögliche Schwankungen und Preisänderungen der Energielieferanten berücksichtigt.
Als Käufer eines neuen Eigenheimes haben Sie das Recht, einen Energieausweis vom vorherigen Besitzer einzufordern. Anhand dieses Dokumentes lassen sich die Kosten für den Energieverbrauch am Gebäude berechnen. Vor allem Mieter und Käufer profitieren von dem Energiepass: Die Nebenkosten für den Wohn- oder Nutzraum sind so bereits im Vorfeld ersichtlich und können für einen längeren Zeitraum abgeschätzt werden. Wenn Sie hingegen eine Immobilie verkaufen möchten, ist die Bereitstellung des Energieausweises Ihre Pflicht. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Ausstellung des Dokumentes, denn je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn eine Immobilie lediglich zur Hälfte als Wohnraum genutzt wird, ist es möglich, den Energieausweis nur für diese Bereiche ausstellen zu lassen. Wenn Sie eine Immobilie ohne gültigen Energiepass verkaufen oder vermieten, laufen Sie Gefahr, ein Bußgeld von bis zu 14.000 Euro zahlen zu müssen. Diese Strafe kann auch dann auf Sie zukommen, wenn der neue Käufer oder Mieter keine Einsicht in das Dokument verlangt.
Die Fakten in der Übersicht:

•    Alle Immobilien, die zum Verkauf stehen oder vermietet werden, benötigen einen Energieausweis.
•    Ein staatlich beauftragter Gutachter stellt den Ausweis aus.
•    Der Energiepass gibt Aufschluss über die Energiekosten und die Wärmeisolierung einer Immobilie.

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Redaktion Bauwohnwelt