Wasserschaden – was nun?

Einen Wasserschaden darf man niemals auf die leichte Schulter nehmen, da es zu Nachfolgeschäden kommen kann und die können viel Geld kosten. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, sind Sie Mieter auch Ihrem Vermieter, damit dieser schnell handeln kann.

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Online seit: 14.05.2012 | Themenbereich: Sanierung
Wasserschaden – was nun?

Was ich bei einem Wasserschaden beachten muss

Natürlich muss man zuallererst versuchen, den Schaden einzudämmen:

  • stoppen Sie die Wasserzufuhr, Absperrhähne oder Hauptwasserhahn schließen.

  • Sicherungen im Schadenbereich abschalten

  • Ausgetretenes Wasser aufnehmen, bei größeren Schäden Feuerwehr verständigen

  • Inventar sichern

  • Schaden mit Fotos dokumentieren

Es gibt verschieden Arten von Versicherungen: Schäden am Gebäude (Schimmel, durchfeuchtete Wände oder Decken) trägt die Wohngebäudeversicherung, Möbel oder sonstiger Hausrat trägt die Hausratversicherung. Wenn durch einen Nachbarn Schäden entstehen, trägt dies in der Regel die Haftpflichtversicherung.

Durch Hochwasser oder starken Regengüssen ist ein überfluteter Keller für alle ein Albtraum. Bei Unwettern müssen Sie zuerst die Erlaubnis Ihrer Versicherung einholen bevor Sie den Schaden regulieren lassen, damit dann auch alle notwendig gewordenen Kosten erstattet werden.

Durch die meisten Wasserschäden wie Rohrbruch oder auch durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch dringt soviel Feuchtigkeit oder Wasser in das Gebäude, dass Lüften oder Austrocknen meist nicht mehr reicht, hier sollte man sich professionelle Hilfe holen.

Bei einem großen Wasserschaden dringt die Feuchtigkeit schnell bis in den Kern der Wandvor und kann den kompletten Bodenaufbau durchfeuchten. Im Keller ist unbedingt darauf zu achten ob Öl auf der Wasseroberfläche zu sehen ist, hier hilft nur die Feuerwehr oder ein Fachbetrieb. Professionelle Hilfe ist auf jeden Fall nötig um Wände und Fußböden zu trocknen, denn nach einem Wasserschaden können sich Schimmelpilze bilden mit dauerhaften Schäden für Ihre Gesundheit.

Sind Sie Mieter und es kommt zu Wasserschäden, Heizungsausfall, nassen oder feuchten Wänden ohne Eigenverschuldung, muss der Eigentümer sofort die nötigen Schritte unternehmen. Während der Schadenregulierung kann der Mieter eine Mietminderung durchführen.

Finden Sie jetzt den Fachmann in Ihrer Umgebung.

Bildquelle: Dirk Ott/shutterstock.com


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Redaktion Bauwohnwelt