Neuerungen für Konsumenten bei Strom und Gas

Mehr Transparenz, einfachere Preisvergleiche und schnellerer Lieferantenwechsel für Konsumenten, soweit die Theorie. Hier erfahren Sie mehr.

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Online seit: 01.11.2014 | Themenbereich: Energiespartipps
Neuerungen für Konsumenten bei Strom und Gas

Einfachere Preisvergleiche möglich
Auf jedem Informations- und Werbematerial sowie den Rechnungen der Energieunternehmen muß die Preiskomponenten klar ausgewiesen werden. Das heißt, dass das Systemnutzungsentgelt, die Steuern und Abgaben aber vor allem der Preis für die Energie selbst (Cent/kWh) getrennt dargestellt werden müssen.
 
Transparentere Rechnungen
Auch das Lesen und Verstehen der Strom- und Gasrechnung Konsumenten fällt keinesfalls leichter. So werden auf den Rechnungen unter anderem folgende Informationen auf jeden Fall zur Verfügung gestellt die Zählerstände, die für die Abrechnung herangezogen wurden, die Art der Zählerstandsermittlung (also ob es sich um Selbstablesung, rechnerische Ermittlung oder Ablesung durch den Netzbetreiber handelt), der Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum je Tarifzeit sowie die Zählpunktbezeichnung.
 
Schnellerer Lieferantenwechsel
Die Wechsel frist zu einem anderen Strom- oder Gaslieferanten beträgt nur mehr vier bis maximal sechs Wochen. 
 
Überprüfung der Lieferbedingungen durch E-Control-Kommission nunmehr Pflicht
Die Unternehmen müssen ihre Allgemeinen Lieferbedingungen immer automatisch an die E-Control übermitteln. Diese kann - soweit notwendig - von den Unternehmen Änderungen bei den Lieferbedingungen verlangen.
 
Im äußersten Fall kann die Anwendung gesetzes- oder sittenwidriger Inhalte sogar untersagt werden. Auch diese Gesetzesänderung bringt für die Konsumenten ausschließlich Vorteile. Denn nur bei Information der E-Control über Umgestaltungen der Lieferbedingungen kann diese auch sofort problematische Änderungen erkennen und geeignete Maßnahmen setzen.
 
Wartefrist bei Preiserhöhungen
Erhöht ein Unternehmen seine Energiepreise, muss es seine Kunden rechtzeitig darüber informieren. Widerspricht der Kunde dieser Erhöhung, muss er sich einen neuen Lieferanten suchen. Durch diesen Umstand können Preiserhöhungen unabhängig vom Rohstoffpreis passieren.
 
 
Energie-Hotline der E-Control für alle Fragen
Die Energie-Hotline der E-Control unter Tel.: 0810 10 25 54 steht allen Konsument nicht nur bei Fragen zu ihren neuen Rechten zur Verfügung, sondern gibt umfassende Auskunft über den liberalisierten Strom- und Gasmarkt in Österreich.
 
 
 

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Redaktion Bauwohnwelt