Aktuelle Förderungen von Holzheizungen 2016

Attraktive Fördersummen lassen den Umstieg auf Holzheizungen leichter fallen. Alle Bundesländer lassen sich diesen Umstieg etwas kosten. Zu den Spitzenreitern zählen Kärnten, Salzburg und Vorarlberg.


Online seit: 14.04.2016 | Themenbereich: Heizung & Brennstoffe
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Aktuelle Förderungen von Holzheizungen 2016

Die Bundesregierung fördert über den Klima- und Energiefonds neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte pauschal mit 2.000 Euro, die bestehende fossile Anlagen oder elektrische Nacht- sowie Direktspeicheröfen ersetzen. Auch Pelletskaminöfen werden mit 500 Euro gefördert. Der Tausch von mindestens 15 Jahre alten Holzheizungen gegen moderne Pellets- oder Hackgutzentralheizungsanlagen wird mit 800 Euro belohnt.

Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen ohne fossilen bzw. altersbedingten Kesseltausch. Grundsätzlich werden maximal 35% der förderfähigen Investitionskosten erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen des Sanierungschecks 2016 Förderungen für Holzheizsysteme geltend zu machen. Dies ist aber nur im Falle einer umfangreichen Mustersanierung möglich.

Josef Plank, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes: „Die Bundesregierung sendet mit der Fortsetzung der Förderaktionen ein klares Signal für die Konsumenten, denn die Wärmewende in den heimischen Haushalten ist noch lange nicht vollzogen. Es gilt, die rund 600.000 Ölheizungen aus den heimischen Kellern zu bannen, auch in Zeiten niedriger Heizölpreise.“


Einzelne Landesregierungen gewähren heuer deutlich höhere Förderungen für den Einbau von Holzheizsystemen. Beispielsweise können in Kärnten in Abhängigkeit von Quadratur und der fehlenden Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses bei einer Eigenheimsanierung 35% der Investitionskosten geltend gemacht werden - der Maximalbetrag wäre 12.600 Euro. In Salzburg werden Hackgutheizungen mit 4.500 Euro und Pelletsanlagen mit 3.000 Euro bezuschusst. Auch Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher werden mit 2.600 Euro gefördert. Ähnlich hohe Fördersätze sind in Vorarlberg und Tirol zu beobachten. Oberösterreich vergibt für Pellets- und Hackgutanlagen 2.800 Euro.

Auch heuer war der Österreichische Biomasse-Verband auf der Energiesparmesse in Wels vertreten. Anlässlich der Messe wurde der neue Falter „Holzwärme für Hotel und Gewerbe“ vorgestellt. Die Stimmung der Kesselhersteller war nach dem weiteren Absatzrückgang des Vorjahres vorsichtig optimistisch. Anfragen gäbe es genug, ob es tatsächlich zu einer Realisierung kommt, müsse abgewartet werden. Grundsätzlich sei aber die Investitionsbereitschaft der potenziellen Sanierer aufgrund der niedrigen Ölpreise gering.

Dazu Plank: „Wenn es je einen günstigen Zeitpunkt gegeben hat, fossile Energien mit einer C02-Abgabe zu belasten, dann jetzt!“ Bundesminister Andrä Rupprechter besuchte ebenfalls den Stand des Österreichischen Biomasse- Verbandes und bedankte sich für die ausgezeichnete Verbandsarbeit.

 

Bundesland

Fördermöglichkeiten


Burgenland


Hauszentralheizungen über Biomasse; max. Förderhöhe: 30% der Investitionskosten; max. Förderbetrag: € 2.600,-.
Die Förderung kann sowohl zusätzlich zu anderen Förderungen im Rahmen einer Neuerrichtung
oder umfassenden Sanierung von Wohngebäuden als auch als einzelne Maßnahme gewährt werden.

https://www.eabgld.at/index.php?id=789 

 

Kärnten

 

Bei Sanierungsmaßnahmen wird die Umstellung auf Holzheizungen mit bis zu € 12.600 gefördert (35% der Investitionskosten). Die Förderung wird innerhalb von 10 Jahren halbjährlich ausbezahlt. Die Förderhöhe hängt von
der Quadratur ab.

Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe
von 30% der anerkennbaren Investition unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt.

https://www.wohnbau.ktn.gv.at/143193_DE-Organisation-Wohnhaussanierung 

 

Niederösterreich

 

Anerkannten Sanierungskosten (46% der Investitionskosten inkl. Energieausweis) müssen
als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden
Institut (Bank, Kreditinstitut) aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem
jährlichen Zuschuss von 3% des förderbaren Sanierungsbetrages.

https://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren-Renovieren/Wohnbaufoerderung-Eigenheimsanierung/Wohnbaufoerderung_Eigenheimsanierung.html 

 

Oberösterreich

 

Neuanlage oder Erneuerung von Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen; max. Förderhöhe: 50% der Investitionskosten; max. Förderbetrag:

• Pellets- und Hackgutheizungen: max. € 2.800

• Scheitholzheizungen: max. € 1.700

• landwirtschaftliche Hackgutheizungen: max. € 3.200,- Details unter diesem Link ersichtlich.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/97453.htm 

 

Salzburg

 

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Pelletsheizung: € 3.000

Hackgutheizung: € 4.500

Scheitholzheizung mit Pufferspeicher: € 2.600

Biomasse Fernwärmeanschluss: € 2.000

Bei Pelletsheizung, Hackgutheizung u. Scheitholzheizung für die empfohlene, kostenlose und produktneutrale Energieberatung, zuzüglich € 100.

https://www.energieaktiv.at/information-und beratung/foerdermoeglichkeiten/
direktzuschuss/heizung/
foerderung-einer-biomasse-heizanlage 

 

Steiermark

 

Neuanlage oder Erneuerung von Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen, max. Förderhöhe: 25 % der Investitionskosten; max. Förderbetrag:

• Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen: max. € 1.300

• Pellets- oder Hackschnitzel-Zentralheizungen: max. € 1.600

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/DE/#tb4 

 

Tirol

 

Pelletskaminöfen, Zentral- und Hauptheizungsanlagen;

Besonderheiten:

Förderung durch Wohnungssanierungsrichtlinie für Biomasse

• Annuitätenzuschuss*: 35 % der Anfangsbelastung des Kredites

• Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Gesamtbaukosten

• Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen: AZ: 40%, EZ: 30% Details unter diesem Link

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/sanierung-5/#29834 

 

Vorarlberg

 

Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen und biogene Nahwärme; max. Förderhöhe: 25 % der förderbaren Gesamtkosten in Basisförderung, 30% Bonusstufe 1, 35% in Bonusstufe 2;

Besonderheiten: Es werden verschieden Förderungsstufen unterschieden.

Bsp.: Altbau Förderstufe 1 und Neubau in Eigenheimen (max. 2 Wohnungen); max. Förderbetrag:

• Stückholzheizungen mit Pufferspeicher : max. € 3.000

• automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen: max. € 4.000

• Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung: max. € 3.000

• Hausanschluss an Nahwärme: max. € 3.000

https://www.vorarlberg.at/vorarlberg/wasser_energie/energie/energie/foerderungen/sub/
foerderungvonholzheizunge.htm
 

 

Wien      

 

Im großvolumigen Neubau (ab drei Wohneinheiten) im Rahmen der Wohnbauförderung, wenn kein Fernwärmeanschluss möglich ist, € 20 je Quadratmeter Nutzfläche; Bei der großvolumigen Sanierung kann im Rahmen einer umfassenden Sanierung das Heizsystem mitgefördert werden;
Wird es als Einzelmaßnahme genehmigt, wird ein Annuitätenzuschuss von 4% über 10 Jahre
gewährt (auf 100% der Darlehenssumme); Bei Ein- und Zweifamilienhäusern Förderung von
bis zu 30% der anerkannten Investitionskosten bei einer umfassenden Sanierung im Rahmen der Wohnbauförderung.

 

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