Videoüberwachung - So können häufige Fehler bei der Anschaffung vermieden werden

Dass Menschen sich in ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen wollen, ist verständlich. Und dass eben dies mit der passenden Technik auch recht gut funktionieren kann, verrät ein Blick in die Statistik der vergangenen Jahre. Damit diese positive Tendenz sich fortschreiben kann, gibt es technische Möglichkeiten wie die Videoüberwachung. Allerdings passieren noch immer Fehler bei der Anschaffung, auf die in diesem Fachbeitrag einmal gezielt eingegangen werden soll.


Online seit: 06.02.2017 | Themenbereich: Sicherheitssysteme
Videoüberwachung - So können häufige Fehler bei der Anschaffung vermieden werden

Die Zahl der Wohnungs- und Wohnhauseinbrüche war im Jahr 2015 auf einem Tiefstand von 15.516. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 gab es laut einer Statistik des Bundeskriminalamtes 21.165 Einbrüche. Und auch zum direkten Vergleichs-Vorjahr (2014) kann von einem Rückgang von 9,3 Prozent gesprochen werden.

 

Abbildung 1: Nicht nur äußerlich unterscheiden sich die Kamera-Varianten

Abbildung 2: Auch technisch gibt es diverse Unterschiede


Diese häufigsten Fehler in der Videoüberwachung gilt es zu vermeiden

  1. Kamera-Fehler: Steht bei einem Filmdreh ein Requisit im Weg, wird die Szene einfach nochmal gedreht. Bei der zur Sicherheit dienenden Videoüberwachung ist dies nicht der Fall. Deswegen ist die Auswahl der Kamera (mit Blick auf Bauform und Nachtsicht) ebenso wichtig, wie die Anbringung eben dieser Kamera. Die Brennweite erstreckt sich dabei auf 2bis 10, 8 bis 20 oder 15 bis 80 Meter. Nur wenn Position und Einstellung passen, kann die Kamera verwertbares Videomaterial liefern. Die häufigsten Fehler in diesem Zusammenhang sind Kameras, die viel zu hoch hängen. Der Abstand zum Überwachungsbereich plus 1,50 Meter gilt hier als Faustregel für die Höhe der Überwachungskamera.

  2. Speicher-Fehler: Natürlich gibt es heute unzählig viele Optionen, Daten zu speichern. Für die Aufzeichnungen, die die Videoüberwachung liefert, ist allerdings das Internet oder eine Cloud die denkbar schlechteste Lösung. Ein separater Rekorderist ist hierfür nötig.

  3. Technik-Fehler: An der Bild-Technik der Kameras sollte nicht gespart werden. Die HD-Auflösung punktet im Gegensatz zur PAL-Auflösung mit einer deutlich stärkeren Detailerkennung – gerade bei Bewegungen. Eine Wildkamera zu benutzen, ist keine sinnvolle Alternative. Diese Geräte sind dafür ausgelegt, Tiere in Ruhe (beispielsweise in einem Bau oder an einer Futterstelle) aufzunehmen. Bei raschen Bewegungen sind die Aufzeichnungen nicht mehr zu verwenden. Auch bei der Auswahl des Rekorders sollte die Qualität das Entscheidungskriterium Nummer 1 sein - und nicht etwa der Preis.

  4. Ton-Fehler: Wer sich auf der Suche nach einer Videoüberwachungsanlage wundert, warum diese nicht mit einer Tonspur angeboten wird, dem sei gesagt: Ton ist bei der Videoüberwachung verboten bzw. würde die Aufzeichnung einer Tonspur eine Nutzung als Beweismaterial gänzlich zunichtemachen. 

  5. Verbindungs-Fehler: Auch wenn die Nutzung von WLAN allgegenwärtig ist, ist diese Technik bei der Videoüberwachung ein eklatanter Fehler. Warum dies so ist, wird von Sicherheitsexperten so erklärt: „Grundsätzlich müssen professionelle Videoüberwachungssysteme verkabelt sein. Funk und WLAN funktionieren in der Praxis nicht. Bandbreiten und Funkreichweite sind ungenügend, das vorhandene WLAN wird "lahm gelegt" und würde zugleich die drahtlose Videoüberwachung "stören".“

 

Nicht überall ist eine Videoüberwachung erlaubt

Grundsätzlich haben Privatpersonen in Sachen Videoüberwachung mehr Rechte, als beispielsweise öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. So ist es Pflicht, Videoüberwachungen beim Datenverarbeitungsregister zu melden, außer

  • die Daten werden nur analog gespeichert
  • die Videoüberwachung erfolgt im Rahmen der Standards, der für Banken, Juweliere, Tankstellen, aber auch für bebaute Privatgrundstücke sowie einige weitere Fälle festgelegt wurden


Grundsätzlich verboten ist die Überwachung persönlicher Lebensbereiche. Darüber hinaus gibt es eine Kennzeichnungspflicht, die laut Wirtschaftskammer so geregelt ist: „Der Auftraggeber einer Videoüberwachung muss diese geeignet kennzeichnen. Ist er dem Betroffenen nach den Umständen des Falles nicht bereits bekannt, muss aus der Kennzeichnung jedenfalls der Auftraggeber eindeutig hervorgehen.“ 

Da das Thema Sicherheit bei Verbrauchern meist rund um die Urlaubszeit akut wird, soll an dieser Stelle auf einige weitere Tipps verwiesen werden, die einen sorglosen Urlaub ermöglichen.

 

 

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