Vorsicht vor Eiszapfen und Dachlawinen

Ein harter Winter mit viel Schnee und klirrender Kälte machen Hausbesitzern und Mietern oft Probleme. Nicht nur dass die Gehwege freigehalten werden müssen, auch die Gefahr vom Dach ist gefährlich und kann viel Schaden anrichten.

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Online seit: 12.11.2012 | Themenbereich: Tipps & Tricks
Vorsicht vor Eiszapfen und Dachlawinen

Damit Eiszapfen und Dachlawinen nicht zur Gefahr werden

Wenn Dachlawinen und herab fallende spitze Eiszapfen Dritte verletzen haftet der Hausbesitzer, wenn es im Mietvertrag entsprechend vereinbart ist, auch der Mieter. Kommt
es im schlimmsten Fall zu gefährlichen Verletzungen, dann können empfindliche Strafen drohen.

Abgehende Dachlawinen stellen immer wieder eine unterschätze Gefahr dar. Auf der sicheren Seite ist man mit Schneefanggittern, die auf dem Dach angebracht werden. In der Regel haben Sie dann Ihre Sicherungspflicht erfüllt, allerdings gilt dies nicht für herab fallenden Eiszapfen.

Im Handel findet man Schneefanggitter oder eingehängte Rundhölzer, die an der Dachkante angebracht werden, sie halten den Schnee wenn er ins Rutschen kommt.  In sehr schneereichen Gebieten sind auch sogenannte Schneestopper zu empfehlen, durch sie wird der Schnee auf der Dachfläche gleichmäßig festgehalten und kann nicht in Richtung Dachkante abrutschen, die Traglast wird so auf das gesamte Dach verteilt.

Machen Sie sich schlau über die maximale Tragfähigkeit Ihres Daches, denn gerade
Nassschnee ist besonders schwer. Ist die maximale Tragfähigkeit erreicht, sollte das
Dach geräumt werden. Auch müssen an besonders gefährdeten Stellen Eiszapfen
entfernt werden. Professionelle Hilfe erhalten Sie hier durch Dachdecker oder auch durch
die Feuerwehr.

An besonders gefährdeten Stellen können Hausbesitzer auch einen Teil des Fußweges
sperren, wenn er zum Grundstück gehört. Einen Bürgersteig zu sperren, der häufig begangen
wird, ist nur möglich, wenn die Gefahr sehr hoch ist und der Hauseigentümer nicht sofort
die Möglichkeit hat zu räumen.

Bei Autoschäden haftet normalerweise die Kasko-Versicherung, bei Glasschäden die
Teilkasko des Autobesitzers.

Bildquelle:(c) pixabay


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Redaktion Bauwohnwelt