Wasserschaden - wie Sie im Notfall richtig reagieren
Eine Überschwemmung ist für jeden Haus-oder Wohnungsbesitzer ein Alptraum.Wer in einem solchen Notfall schnell reagiert und ein paar wichtige Grundregeln beherzigt, kann den Schaden meist in Grenzen halten. Hier finden Sie nützliche Tipps zum Thema Wasserschäden.
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Eine Überschwemmung ist für jeden Haus-oder Wohnungsbesitzer ein Alptraum.
Dazu braucht es nicht unbedingt ein schweres Unwetter. Oft liegt die Katastrophe in den eigenen vier Wänden oder beim Nachbarn durch einen unvorhergesehenen Rohrbruch, ein defektes Rücklaufventil oder eine funktionsgestörte Waschmaschine.
Wer in einem solchen Notfall schnell reagiert und ein paar wichtige Grundregeln beherzigt, kann den Schaden meist in Grenzen halten.
Für gröbere Schäden helfen Ihnen Profis wie z.B. die Expertenfirma Wohn-& Raumdesign, Rudolf Klubal.
Wasserschäden werden nicht immer von der Versicherung bezahlt
Für die Kosten eines Kellerwasserschadens bei Rohrbrüchen kommt die Gebäudeversicherung auf, da hier Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Diese haftet auch für eindringendes Hochwasser oder Starkregen.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass der jeweils abgeschlossene Versicherungsvertrag solche Elementarschäden einschließt. Fehlt eine solche Klausel, muss die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen und Sie bleiben selbst auf den Kosten sitzen. Das kann für Haus-und Wohnungsbesitzer richtig teuer werden. Wenn Nachbarwohnungen mitbetroffen sind, erreichen Wasserschäden schnell viele tausend Euro.
Schnelles Handeln ist gefragt
Liegt ein Leitungswasserschaden vor, sollten Sie schnell die Wasserzufuhr an den Absperrventilen oder am Haupthahn abstellen. Bei ausgeprägten Starkregen oder Hochwasser, die den Keller über Lichtschächte oder Rückstauklappen volllaufen lassen, sollten Sie so schnell und so gut wie möglich versuchen, die jeweiligen Einlaufstellen mit Brettern, Planen oder anderen fest abdeckenden Materialien zu blockieren.
Um einen Kurzschluss oder sogar Stromschlag zu vermeiden, sollten sofort alle elektrischen Geräte abgesichert und ggf. die Stromzufuhr unterbrochen werden. Dann sollte dem Wasser möglichst umgehend mit Pumpen, Nass-Trockensaugern oder auch nur Lappen, Handtüchern und Eimern zur Leibe gerückt werden, da ansonsten Schimmelbildung oder sogar Schäden an der Bausubstanz entstehen können.
Bei Fällen in denen Sie nicht mehr Herr der Lage werden, hilft die Feuerwehr
Nach dem Wasserschaden muss meist ein Profi her
Teppiche, Möbel und alle nassen Sachen sollten möglichst rasch trocken gestellt werden, um Folgeschäden weitgehend zu vermeiden. Zudem sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der dann entscheiden kann, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.
Oft müssen Wände und Fußböden professionell getrocknet werden. Heizen und Lüften reicht nicht aus.
Sind Kellerwände und ein Boden mit Verbundestrich betroffen, kommt ein Kondensationstrockner zum Einsatz. Die feuchte Raumluft wird angesaugt, über ein Kühlteil geführt und darin soweit abgekühlt, dass der Taupunkt unterschritten wird. Die Feuchtigkeit kondensiert und wird in einem Wasserbehälter aufgefangen oder über ein Schlauchsystem abgeleitet.
Unsere Expertenfirma Wohn-&Raumdesign, Rudolf Klubal gibt Ihnen gern weitere Tipps und nützliche Informationen und steht mit Rat und Tat gern auch persönlich vor Ort zur Verfügung.
Mietminderung nach Wasserschaden
Wer aufgrund eines Rohrbruchs oder Wassereinbruchs einen nassen Keller hat, sollte sich als Mieter umgehend mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Sinnvoll ist, dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung zu setzen. Bleibt der Keller nass oder der Vermieter untätig, können Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung an den Vermieter die Miete um max. 25% kürzen.
Ob und wann ein Vermieter für eingelagerte, beschädigte Gegenstände aufkommen muss, hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen ist eine gütliche Einigung oft effektiver als der Gang vor ein Gericht.
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Redaktion Bauwohnwelt
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