Versicherungsratgeber - Wichtige Versicherungen für Hauseigentümer
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllt hat, sollte dem Schutz von Gebäude und Inventar erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Wir erläutern welche Versicherungen sinnvoll sind.
Online seit: 16.01.2015 | Themenbereich: Versicherung
Die Freude über das eigene Heim ist nach Fertigstellung und Einzug unwahrscheinlich groß. Damit das Glück ungetrübt bleibt und Sie auch bei möglichen Schäden durch Sturm, Wasser oder ähnlichem nicht in finanzielle Bedrängnis geraten, sind gewisse Versicherungen unverzichtbar.
Von der elementaren Gebäudeversicherung über Hausratversicherungen bis hin zur Glasversicherung sind diverse Policen empfehlenswert. Nachfolgend erfahren Sie welche Schäden damit abgesichert werden.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung wird abgeschlossen, um das Wohngebäude gegen festgelegte Risiken abzusichern. In der Regel setzt sich die Gebäudeversicherung aus den drei Elementen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung zusammen.
Auch Hagelschäden sind in der Regel abgedeckt. Entstehen dem Eigentümer Kosten aufgrund von Schäden aus den genannten Risikosegmenten, kommt die Versicherung dafür auf. Vom Versicherungsumfang umfasst sind Kosten für Reparatur, Wiederaufbau sowie Neubau. Allerdings sind ausschließlich Schäden versichert, die direkt am Gebäude oder an fest damit verbundenen Elementen entstanden sind.
Eine Einbauküche oder der Boden eines Gebäudes sind bei vielen Gebäudeversicherungen mitversichert, weil sie ebenfalls fest mit der Immobilie verbunden sind. Auch Heizungsanlagen gehören hierzu. Das Inventar, also Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Schäden an Personen betreffen die Gebäudeversicherung nicht. Wie der Name vermuten lässt, sind ausschließlich Schäden am Gebäude versichert.

Obwohl eine Gebäudeversicherung keine Pflichtversicherung ist, so sollte sie für jeden Eigentümer einer Immobilie ein Muss sein. Schließlich handelt es sich bei einem Haus um die wohl größte und bedeutendste Investition von Verbrauchern. Nach Schäden durch Sturm, Wasser oder Feuer können die Kosten schnell in den finanziellen Ruin treiben. Denn nicht selten werden Gebäude durch Katastrophen vollständig zerstört. Auszuschließen sind solche Risiken leider nie.
Falls Sie das Eigenheim auch gegen Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen oder Überschwemmungen versichern möchten, müssen Sie die Gebäudeversicherung dringend um eine Elementarschadenversicherung ergänzen. Ansonsten sind diese Risiken nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Was Sie zur Gebäudeversicherung sonst noch wissen sollten, lesen Sie hier:
Meldepflicht: Änderungen am Gebäude müssen der Gebäudeversicherung mitgeteilt werden. Bauen Sie Ihr Haus beispielsweise um oder sanieren es, muss der Versicherer darüber informiert werden. Selbst ein Wechsel der Nutzung von Räumlichkeiten und Änderungen um eine Immobilie herum (Beispiel Gerüstaufbau) müssen der Versicherung gemeldet werden.
Abwesenheit und Reparatur: Sind Sie länger abwesend, sind Sie dafür verantwortlich jemanden damit zu beauftragen regelmäßig nach dem Haus zu sehen und den Zustand überprüfen lassen. Wurde der Einwand der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen, sollten Reparaturen nur von Fachkräften ausgeführt werden.
Schadens-Dokumentation: Im Schadensfall sind Sie gut beraten den Schaden ausführlich mit Bildern und einem Schadensbericht zu dokumentieren. Denn bei der Gebäudeversicherung kommt es häufig zu Konflikten mit den Versicherern bei der Schadenregulierung. Die Beschwerdequote ist hoch. Ergreifen Sie schnellstmöglich Notmaßnahmen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Hausrat- und Haushalts- sowie Glasversicherungen
Damit im Schadensfall nicht nur das Gebäude und damit fest verbundenes Inventar versichert ist, sondern der gesamte Wohnungsinhalt und Wertsachen, sollte zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Als sogenannter „Hausrat“ sind generell alle nicht mit der Immobilie fest verbundenen Gegenstände gemeint. Die Hausratversicherung schützt Hausrat vor folgenden Risiken:
• Feuer
• Leitungswasser
• Vandalismus
• Hagel
• Sturm
Elementarschäden wie sie bei Erdbeben, Überflutungen oder ähnlichem entstehen, sind nicht automatisch versichert. Diese müssen wie bei der Gebäudeversicherung zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.
Falls Sie darüberhinaus über weitere wertvolle Einrichtungselemente wie beispielsweise Induktions-Kochfelder oder wertvolle Türen verfügen, ist eine Haushalts-Glasversicherung wichtig. In derartigen Fällen ist es ratsam mit der Versicherung genauestens zu klären, welche Wertsachen und Einrichtungsgegenstände versichert sind.
Eine sinnvolle Kombinationslösung zum Schutz von Wertsachen, Wohnungsinhalt und Verglasung bietet beispielsweise die Haushaltversicherung bei Grawe, über die Sie sich online unter grawe.at ausführlicher informieren können.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist lediglich dann notwendig, wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen oder Ihre Immobilie vermieten. Wertvoll ist diese Versicherung dann deshalb, weil Sie in beiden Fällen für sämtliche Sach- oder Personenschäden allein verantwortlich sind. Grundlagen dafür bilden § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuch und die Verkehrssicherungspflicht:
Die Grundlage dafür bildet der § 836 BGB
„Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de)
Haftpflichtrisiko wegen Verkehrssicherungspflicht
Grundstücksbesitzer müssen das Grundstück stets ordnungsgemäß absichern, um zu verhindern, dass Sach- oder Personenschäden zustande kommen. Das betrifft beispielsweise die Streupflicht bei Eis. Zwar lässt sich die Streupflicht beziehungsweise dessen Erfüllung auf Mieter übertragen, die Haftung bleibt jedoch immer beim Grundstückseigentümer.
Da die eventuell anfallenden Kosten aufgrund entstandener Sach- oder Personenschäden schnell in die Millionen gehen können, ist diese Versicherung unverzichtbar. Nutzen Sie Ihr Grundstück und Gebäude zu 100 Prozent selbst, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht unbedingt. Eine Privathaftpflichtversicherung wäre dann ausreichend.
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Redaktion Bauwohnwelt
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