Niedrigenergiehaus - neue Richtlinien ab April 2016

Ab 1. April 2016 tritt aufgrund der erhöhten Mindestanforderungen der Energiesparverordnung (EnEV) eine neue KfW-Richtlinie "Energieeffizientes Bauen" (Programmpunkt 153) in Kraft.


Online seit: 08.09.2015 | Themenbereich: Förderungen
Niedrigenergiehaus - neue Richtlinien ab April 2016

Erfüllt ein Hausneubau die Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz, erhalten Bauherren eine Förderung von der KfW-Bank für ein sogenanntes Niedrigenergiehaus. Beim Eigenheimbau kommen die Förderprogramme "KfW-Effizienzhaus 70" (alt), "KfW-Effizienzhaus 55", "KfW-Effizienzhaus 40" sowie Energieeffizienzhaus 40 Plus" (neu) zum Tragen.

Neue Kriterien für geförderte Niedrigenergiehäuser auf einen Blick

- Wegfall der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70 ab dem 01.04.2016
- Erhöhung des Förderkreditbetrags (Höchstsumme) von 50.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
- Einführung einer 20-jährigen günstigen Zinsbindung aus Bundesmitteln für langjährige Kreditlaufzeiten
- Neu: Energieeffizienzhaus 40 Plus, das zum bisherigen Effizienzhaus 40 weitere technische Mindestanforderungen aufweisen muss
- das Passivhaus wird nicht berücksichtigt

 

Bei dem neuen Programm 153 für private Bauherren fallen diejenigen Anwender durchs Raster, die sich bisher auf die Förderrichtlinien für das Effizienzhaus 70 konzentriert hatten. Dieses wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht mehr in bisherigem Umfang gefördert (im Klartext: gar nicht mehr) - es wird quasi heruntergestuft. Ein bisherigen KfW-70-Haus entspricht ab 2016 den gesetzlichen Mindestanforderungen, die jedes Haus erfüllen muss und ist damit nicht mehr förderwürdig. Anträge für eine KfW-Effizienzhaus 70 werden allerdings noch bis zum 31.03.2016 berücksichtigt. Nach diesen Richtlinien geplante Häuser, erhalten demnach auch nach diesem Stichtag noch die Förderung der KfW.

Die Nachweisverfahren für die bisherigen Energieeffizienzhäuser 55 und 40 sollen vereinfacht werden. Die mögliche Fördersumme wird zudem erhöht. Ab April 2016 neu eingeführt wird das Effizienzhaus 40 Plus, das bei Bauherren und Bauwirtschaft gleichermaßen im Fokus der Kritik steht. Dazu später mehr. Die Förderrichtlinien ändern sich drastisch, sodass kein Laie mehr durchblickt. Grund ist die Novellierung der EnEV, nach deren Grundsätzen sich die energetischen Mindestanforderungen für deutsche Wohngebäude (ob neu oder alt) deutlich erhöhen. Wer diesen Richtlinienplan erfüllt, hat als Bauherr Anspruch auf Förderung durch die KfW. Bauherren, die das nicht können, zahlen die gesamte Finanzierungssumme selbst beziehungsweise mit Hilfe ihrer Hausbank. Die anderen dürfen sich auf Rückzahlungen freuen. Denn der Finanzierungsaufwand für ein Energieeffizienzhaus Plus ist empfindlich höher als der Aufwand für ein Standardhaus.

Ökohäuser werden benachteiligt, öffentliche Gebäude bevorzugt

Passivhäuser (sogenannte Ökohäuser) werden bei dem neuen Programm nicht berücksichtigt, lediglich in einer Sonderklausel stiefmütterlich erwähnt. Weil das Fördermittelprogramm von normalen Häuslebauern nur schwer zu verstehen ist, wird bei jedem Hausneubau oder Umbau das Hinzuziehen eines sachverständigen Experten erforderlich, der aus einem Maßnahmepaket die förderfähigen Bauteilbereiche auswählt. Die Bereitstellung der Fördermittel ist zudem nur eine Kann-Bestimmung und kann nicht eingeklagt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Bauförderung durch die KfW besteht nicht. Deshalb ist es wichtig, die Antragsunterlagen frühzeitig (bestenfalls am Jahresanfang) einzureichen oder vom Finanzierungsinstitut einreichen zu lassen.

Mit den neuen Richtlinien soll für Bauherren ein Anreiz geschaffen werden, ihren ganz persönlichen Beitrag zur Energiesparwende zu leisten, indem künftig nur noch Neubauten mit hoher Energieeinsparung entstehen. Noch energiesparender wären Häuser, die einen Überschuss an Energie produzieren, der ins Gemeinschaftsnetz eingespeist werden kann. Diese Neubauten mit eigenem Hauskraftwerk werden Energie-Plus-Häuser genannt und erhalten eine verbesserte Förderung unter Erhöhung der Anforderungen. Öffentliche Einrichtungen und "Nichtwohngebäude", profitieren die Kommunen bereits jetzt von sehr niedrigen Zinsen (KfW-Richtlinien Nr. 218 und 219). Sigmar Gabriel ist begeistert.

Kritik am Energieeffizienzhaus 40 Plus

Das Effizienzhaus 40 Plus muss zum bisherigen Effizienzhaus 40 einige technische Mindestanforderungen aufweisen, die von Kritikern als überzogen bezeichnet werden. Das Plus-Paket fordert den Einbau technischer Anlagen, deren Bedarf den industriellen Fertigungsmöglichkeiten hinterherhinken. Dies betrifft vor allem die Stromspeicher- und Visualisierungsanlagen, die von der EnEV zwar gewünscht, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Zu den Mindestanforderungen gehören:

- Energiegewinnungsanlage aus erneuerbaren Quellen (zum Beispiel eine Fotovoltaikanlage)
- stationärer Stromspeicher (Batteriesystem)
- Lüftungsanlage mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent
- Benutzerinterface zur Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch

Kann einer dieser Punkte beim Hausbau nicht in vollem Umfang erfüllt werden, so besteht die Gefahr einer Ablehnung der erforderlichen Förderungssumme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Mehr Informationen erhalten Sie auch  bei den wohn²centern der Erste und Sparkassen. Die Erste und Sparkassen ist die Partnerbank der KfW in Österreich.

 

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