Gesetzliche Vorschriften regeln die maximale Höhe der Kaution

Sie sind auf der Suche nach der neuen Traumwohnung? Oder Sie möchten zum ersten Mal selbst eine Eigentumswohnung vermieten?

(1 Bewertung)  
Online seit: 19.02.2013 | Themenbereich: Immobilien
Gesetzliche Vorschriften regeln die maximale Höhe der Kaution

Kaution für die Wohnung

Oftmals gibt es zwischen Vermietern und Mietern Unklarheiten über die Art und Höhe der zu leistenden Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses. Wir von www.bauwohnwelt.at zeigen Ihnen hier die wichtigsten Regelungen für Kautionen.

Wozu dient eine Kaution für die Mietwohnung?
Die Kaution gibt Vermietern die Möglichkeit, bei Beschädigungen der Wohnung durch den Mieter mit der gezahlten Kaution die Schäden zu reparieren. Auch wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, kann sich der Vermieter aus der Kaution bedienen. Die Kaution dient dem Vermieter damit als eine Art Ausfallsfonds und ist eine Sicherheitsleistung des Mieters.

Wann ist eine Kaution zu zahlen?
Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass es in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung gibt, dass der Mieter eine Kaution zu zahlen hat. Vermieter und Mieter können aber auf vertraglicher Basis eine Kaution vereinbaren. Fehlt die vertragliche Vereinbarung, braucht der Mieter keine Kaution zu leisten. Auch nachträglich, also bei bestehenden Mietverträgen, kann keine solche Forderung mehr vereinbart werden.

Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Mietvertragsbeginn darf die zu leistende Kaution sechs Bruttomonatsmieten nicht übersteigen. Auf dem Immobilienmarkt sind aber nicht mehr als drei Monatsmieten üblich. Es gibt auch noch eine Ausnahme von der Regel: Sind in der Wohnung Luxusgüter mit erhöhtem Sicherungsbedürfnis vorhanden, dürfen auch mehr als sechs Monatsmieten verlangt werden.

Wie muss die Kaution geleistet werden?
Vermieter und Mieter können grundsätzlich frei vereinbaren, wie die Kaution hinterlegt werden soll. Die folgende Liste zeigt die gängigsten Möglichkeiten auf:
•    Sparbuch - diese Variante wird am häufigsten gewählt. Es gibt dabei zwei Untervarianten (Namenssparbuch oder vinkuliertes Sparbuch).
•    Barkaution - hier muss der Vermieter die Kaution insolvenzsicher und "fruchtbringend" hinterlegen.
•    Bankgarantie - Achtung: Hier fallen laufende Kosten an!

Bildquelle:(c) pixabay


© bauwohnwelt.at
Redaktion Bauwohnwelt