Zwangsversteigerung von Immobilien

Bei Zwangsversteigerungen kann man durchaus tolle Schnäppchen machen, auch wenn die Meisten von uns so ihre Hemmungen haben. Schließlich ist es oft ein trauriger Anlass für die Menschen, die ihre eigenen vier Wände aufgeben müssen.


Online seit: 14.01.2013 | Themenbereich: Immobilien
Zwangsversteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerung: Tipps für Immobilien-Schnäppchen

Haben Sie Interesse ein Objekt zu ersteigern, finden Sie Informationen an den
Gerichtstafeln des zuständigen Amtsgerichtes oder in entsprechenden Internetportalen.

Die Preise für die angebotenen Immobilien liegen nicht selten 20 bis 30 Prozent
unter dem Verkehrswert.

Das Wichtigste um wirklich ein Schnäppchen zu machen, ist eine Besichtigung des
Objektes vor der Versteigerung, wenn möglich in Begleitung von einem Architekten
oder eines Bauingenieurs. Leider ist dies nicht immer möglich, in diesem Fall können
Sie sich beim Amtsgericht einen Einblick in das Wertgutachten und den Grundbuchauszug
des Objektes mit eventuellen Mängel oder Belastungen einholen. Belastungen sind
insoweit nicht relevant, da sie in der Regel mit dem Zuschlag erlöschen.

Ein Vorteil bei der Zwangsversteigerung ist, dass zum Beispiel keine Maklergebühren
anfallen. Auch liegt immer ein Wertgutachten vor, ohne dass hierfür Kosten entstehen.
Außerdem sind die Zuschlagsgebühren niedriger als die notariellen Kosten für die
Beurkundung eines regulär erworbenen Hauses.

Ein Nachteil bei der Zwangsversteigerung ist, dass Sie nach der Ersteigerung des
Objektes keine Gewährleistung wegen eventueller Baumängel haben.
Auch kann es manchmal Schwierigkeiten bei der Räumung, trotz Räumungstitel gegen
den bisherigen Eigentümer, geben. Gegen Mieter besteht ein Kündigungsrecht.

Auch als Laie haben Sie die gleichen Chancen bei der Versteigerung wie ein Profi,
den hier gilt, dass derjenige, der das höchste Gebot abgibt, auch den Zuschlag erhält.
Jeder der an einer Versteigerung teilnimmt, muss persönlich anwesend sein und sich
mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn eine andere Person für ihn
bieten soll, ist eine notarielle Bietervollmacht vorzuweisen

Wichtige Hilfestellung bei komplizierten Fragen kann Ihnen auch ein auf das Thema
spezialisierter Rechtsanwalt geben.

Setzen Sie sich vor der Zwangsversteigerung unbedingt ein Höchstlimit, denn wer in seiner
Euphorie den Überblick verliert, zahlt am Ende drauf. Haben Sie ein Gebot abgegeben,
kann dies nicht mehr zurück genommen werden.

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Redaktion Bauwohnwelt