Das Rücktrittsrecht für den ungewöhnlichen Fall der Fälle

Hat man sich für den Kauf des perfekten Grundstücks entschieden, um darauf sein Traumhaus zu bauen, und ist auch die staatliche Förderung genehmigt worden, weil man Anforderungen wie eine Solaranlage oder andere energiesparende Maßnahmen erfüllen wird, steht der Erfüllung der Wünsche nichts mehr im Wege.

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Online seit: 07.05.2012 | Themenbereich: Recht & Steuern
Das Rücktrittsrecht für den ungewöhnlichen Fall der Fälle

Ihre Rechte bei einer Kündigung

Doch wie hat man sich für den seltenen "Fall der Fälle" abgesichert? Zum Beispiel, wenn festgestellt wird, dass sich im Mutterboden belastende Stoffe befinden, die die geplante Bebauung unmöglich machen? Oder wenn die Erwerbstätigkeit plötzlich nicht mehr gewährleistet werden kann?
Für diese Fälle muss man unbedingt vorsorgen und sich bei Abschluss der einzelnen Verträge ein Rücktrittsrecht zusichern lassen. Man kann natürlich auch noch etwas später eine Versicherung abschließen, die in einem solchen Fall eintritt, doch wesentlich praktischer ist es, wenn man bereits bei den relevanten Verhandlungen u.a. mit der Förderstelle darauf achtet, dass der richtige Passus in den Vertrag aufgenommen wird.

Informationen hinsichtlich des Baurechts haben wir, das Team von www.bauwohnwelt.at, auf der Internetseite www.bauordnungen.de/html/osterreich.html für Sie ausfindig gemacht. Hier finden Sie die wichtigen Schriften und Verordnungen für:

•    das Burgenland
•    Kärnten
•    Nieder- und Oberösterreich
•    Salzburg
•    Die Steiermark
•    Tirol
•    Vorarlberg
•    Wien

Plant man, bei der Bank einen Kredit zur Baufinanzierung in Anspruch zu nehmen, sollte man sich auch hier darüber informieren, was geschieht, wenn man vom Vertrag aus o.g. Gründen zurücktreten muss. Da Großbanken sich tagtäglich mit solchen Themen befassen, werden sie auch entsprechende Lösungsmöglichkeiten anbieten können, die beiden Seiten zum Vorteil geraten. Im Zweifelsfall kontaktiert man ein weiteres Kreditinstitut, da auch in diesen sensiblen Bereichen Angebot und Nachfrage die Konditionen bestimmen.

Wenn Sie sich über dieses oder weitere Themen aus dem Bereich des Bauens und Wohnens informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unser Portal www.bauwohnwelt.at!

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