Was ändert sich für Mieter und Eigentümer 2021?

Der Jahreswechsel, die Energiewende und die Corona-Pandemie bringen viele neue gesetzliche Regelungen mit sich. Wir fassen die Wesentlichsten zusammen.


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Was ändert sich für Mieter und Eigentümer 2021?

Änderungen für Wohneigentümer 2021

Zahlreiche Änderungen ergeben sich durch die Reform des Wohneigentumsgesetz (WEG-Reform). Hier die Wichtigsten:

Sanierungen und Modernisierungen vereinfachen sich. Zu Beschlüssen für bauliche Veränderungen der Wohnanlage reicht künftig die einfache Mehrheit der Eigentümer anstelle der Einstimmigkeit. Auch durch den Umbau Beeinträchtigte können überstimmt werden. Die Kosten müssen prinzipiell nur von jenen getragen werden, die zugestimmt haben. Wurde die Maßnahme mit Zwei-Drittel-Mehrheit oder mehr beschlossen, tragen alle die Kosten je nach ihrem Miteigentums-Anteil. Allerdings dürfen Einzelne nicht finanziell überfordert werden.

Jeder Wohnungs-Eigentümer und Mieter hat zukünftig Anspruch auf eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug. Er muss sie aber auf eigene Kosten errichten. Wird sie mit Ökostrom betrieben, bezuschusst die KfW die Ladestation mit 900 Euro.

Eigentümer in einer WEG haben ferner Anspruch auf Erlaubnis von barrierefreien Aus- und Umbauten, Einbruchsschutz-Einbauten und schnelles Internet.

WEGs erhalten das Recht, ausschließlich zertifizierte Verwalter zu bestellen und deren Sachkundeausweise als Nachweis ihrer IHK-Prüfung zu verlangen. Verwalter können jederzeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen werden.
Die Entscheidungsbefugnisse der Verwalter werden erweitert. Sie können mehr Maßnahmen ohne Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft durchführen.

Eigentümer können an einer Eigentümerversammlung online teilnehmen. Umlaufbeschlüsse bedürfen nicht mehr der Schriftform, sie gelten auch per E-Mail oder Eingabe auf einer Web-Plattform. Bei Verletzung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft kann das Wohneigentum entzogen werden, ein Beispiel ist Weigerung beschlossener Kostentragungen.


Weitere Änderung für Eigentümer: Die Maklerprovision wird geteilt. Beim Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern zahlt der Käufer zukünftig maximal die Hälfte der Provision.


Änderungen für Mieter 2021

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutz-Ministerium (BMJV) arbeitet an einer Mietspiegel-Reform für 2021. Es sollen bundeseinheitliche Regelungen für die Erstellung von Mietspiegeln eingeführt werden.

Verlängerung der Mietpreisbremse: Sie gilt nun bis 2025. Die Mietpreisbremse soll dazu führen, dass Vermieter in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten bei Neu- oder Wiedervermietungen Preise auf der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten mit maximal zehn Prozent Aufschlag fordern. Ausgenommen sind Neubauten. Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter bis zu zweieinhalb Jahre nach Vertragsabschluss zu viel Gezahltes zurückfordern.

Grundsteuern werden neu berechnet. Es wird zwar keine bundeseinheitliche Regelung geben, da für die Bundesländer sogenannte Öffnungsklauseln gelten und die Gemeinden sehr unterschiedliche Hebesätze verlangen dürfen. Dennoch sollen bis 1. Januar 2022 alle Grundstücke neu bewertet und die neuen Grundsteuern ab 1. Januar 2025 erhoben werden (Quelle: Bundesfinanzministerium).

Covid-19 bedingte Mietrückstände aus den Monaten April bis Juni 2020 müssen bis 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Miete ab 1. Juli 2020 wieder in voller Höhe gezahlt wurde. Anderenfalls drohen Strafmaßnahmen, die bis zur Kündigung führen können.
TV-Kabelanschlüsse dürfen künftig nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Damit versiegt eine zusätzliche Einnahmequelle vieler Vermieter. Hintergrund ist, dass viele Mieter den Anschluss nicht mehr benötigen oder den Anbieter wechseln möchten (Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur BMVI).


Neue Energie-Gesetze 2021

Diese Änderungen betreffen Mieter wie Vermieter:

CO2-Umlage wird erhöht. Wer Gas und Heizöl verbraucht, wird mit 25 Euro je Tonne zur Kasse gebeten. Laut Check24 ergibt dies bei einem Haushalt mit 20.000 kW Energieverbrauch pro Jahr für Gas durchschnittlich 119 und für Heizöl 158 Euro Mehrkosten. Mit den Einnahmen soll die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) gesenkt werden. Check24 errechnet eine Entlastung aller Haushalte um durchschnittlich 63 Euro im Jahr.

Erneuerbare Energie ist Pflicht. Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Neubauten müssen mindestens eine Form nutzen: entweder Photovoltaik, Solarwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Fern- und Abwärme.

Aus für Kohle und alte Heizkessel: Kohle-Heizkessel und Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, verlieren die Betriebserlaubnis. Neue, mit Heizöl betriebene Kessel dürfen nur noch in Kombination mit einer erneuerbaren Energiequelle betrieben werden.

Pflicht zur Energieberatung: Käufer und Sanierer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Handwerksunternehmen haben in ihren bei Sanierungs-Angeboten bereits auf diese Pflicht hinzuweisen. Für Investitionen in klimafreundliche Heiztechnik und Dämmung vergibt der Staat bis zu 45 Prozent Fördermittel.

Smarte Stromzähler vorgeschrieben: Smart Meter beziehungsweise intelligente Stromzähler müssen Haushalte installieren, die mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen besitzen, Solaranlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung oder Ladepunkte für E-Autos betreiben.

 

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Redaktion Bauwohnwelt