
Fensterkosten – Die „schlummernden“ Ansprüche im Wohnungseigentum
Führt ein einzelner Wohnungseigentümer eigenmächtig Erhaltungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der gemeinschaftlichen Liegenschaft durch, treten anfangs nur selten Probleme auf. Der Wohnungseigentümer erhält sofort, was er wünscht, trägt bereitwillig die Kosten dafür und muss sich nicht weiter von seinen – oftmals - untätigen und kostenscheuen Nachbarn bremsen lassen.