Bauen und Renovieren - aber mit Sicherheit!

Die historisch niedrigen Zinsen motivieren viele Menschen, auch mit relativ knappen Mitteln zum Häuselbauer zu werden. Nicht selten wird dann ausgerechnet in der Unfallverhütung und Bausicherheit gespart, mit teilweise gravierenden Folgen.


Online seit: 29.05.2015 | Themenbereich: Arbeitsschutz
Bauen und Renovieren - aber mit Sicherheit!

Dabei greifen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen schon bei scheinbar kleinen Projekten. Hier kommen zahlreiche österreichische Bestimmungen, aber auch EU-Regelwerke zum Tragen. Außerdem ließen sich durch einfache Maßnahmen zahlreiche Arbeitsunfälle auf der Baustelle vermeiden.
 
Arbeitsunfälle in Bauberufen sind in Österreich auf einem zu hohen Niveau
Ob nun der private Hausbau oder die zahlreichen Folgearbeiten wie Renovierung, Sanierung, Modernisierung, Um- oder Anbau, diese Maßnahmen sind stets kostspielig. Doch um Kosten zu sparen sollte nicht ausgerechnet bei Sicherheitsmaßnahmen der Rotstift angesetzt werden. In Österreich kommen immerhin rund 19% der Betroffenen eines Arbeitsunfalls, aus dem Bauwesen. 
 
Bei Todesfällen kommt die Branche über 20%. Diese Zahlen sind seit weitgehend konstant. Auffällig ist dabei in vielen Fällen, dass dennoch ein Großteil dieser Unfälle vermieden werden könnte, wenn den Sicherheitsbestimmungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden würde.
 
 
Mehr als 200 Arbeitsunfälle täglich nur im Hochbau 
Die Unfallfolgen werden vornehmlich von Verletzungen im Bereich der Arme und des Oberkörpers bestimmt. Stürze aufgrund unzureichender Leitern, Gerüste und fehlender Sicherheitselemente bei Dacharbeiten sind ebenfalls sehr häufig. Bezogen auf 1.000 Arbeitskräfte im Bauwesen sind im Jahresschnitt um die 60 Personen betroffen. 
 
Alleine im Hochbau, also beim Hausbau, bewegen sich die jährlichen Zahlen stets um die 5.000 Unfälle. Im Zeitraum 2010 bis 2014 kam zu erschreckende 25.000 Arbeitsunfälle. Pro Arbeitstag sind das im Schnitt mehr als 200 Unfälle. Entsprechend wichtig sind Vorschriften und Gesetze. 
 
In Österreich werden die Sicherheitsbestimmungen unter anderem über das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) geregelt. Demnach sind auch private Auftraggeber zum Bestellen eines Planungs- und eines Baustellenkoordinators verpflichtet, wenn eine der nachfolgenden Situationen eintritt:
  • es werden Arbeitnehmer für die Bauarbeiten beschäftigt
  • es werden eine oder mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander mit Bauarbeiten beauftragt
 
Verantwortlichkeit für Unfallverhütung und Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen
Es sollte immer berücksichtigt werden, dass viele Arbeiten ausschließlich durch eine Fachfirma ausgeführt werden dürfen; also von Haus aus eine Baufirma beauftragt werden muss. Typische Beispiele sind Elektroinstallationen oder Arbeiten an der Haustechnik. Schon bei scheinbar harmlosen Außenarbeiten greifen die ersten Regelungen. 
 
So muss bei Arbeiten im Freien explizit in den Sommermonaten ein nachhaltiger UV-Schutz für die Arbeitskräfte sichergestellt werden. Auf der Baustelle selbst greifen zahlreiche Bestimmungen, die zunächst von Planungskoordinator in die Gesamtplanung mit einfließen und dann vom Ausführungskoordinator umgesetzt werden. 
 
Der Bauherr kann die Verantwortlichkeit dafür nach dem BauKG auf den fachlich kompetenten Projektleiter übertragen, der allerdings zustimmen muss. 
 
 
Die richtigen Maßnahmen, Hilfsmittel und Werkzeuge für jede Arbeit
Mehr Verantwortung kommt dagegen auf den Initiator von Renovierungsarbeiten zu, wenn diese so gering ausfallen, dass diese Vorschriften nicht greifen. Also beispielsweise, wenn der Hausbesitzer selbst renovieren möchte oder einen einzigen Handwerker beauftragt. 
 
Hier sollte dem Blick des Auftraggebers nichts entgehen. Leitern beispielsweise dürfen grundsätzlich nur für kurzfristige Arbeiten im Greifraum benutzt werden. Zudem sollten sie der ÖNORM Z1510 entsprechen, was auch eine jährliche Kontrolle durch eine Fachkraft beinhaltet. 
 
Zum Anlehnen der Leiter dient der Ellenbogentest: die Leiter darf nur so weit gelehnt werden, dass der ausgestreckte Ellbogen genau bis zur Leiter reicht, wenn die Person direkt an den Aufstellbeinen der Leiter steht. Ebenso gibt es entsprechende Vorschriften für Gerüste, die aber vornehmlich durch EU-Normen geregelt sind.
 
 
Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Gesetzesvorgaben
Für Arbeiten am Dach oder an der Fassade müssen Sicherheitsvorkehrungen wie Sicherheitsnetze, Baugeländer usw. umgesetzt werden, aber auch Gruben und Gräben sind entsprechend abzusichern. Neben den passenden Geräten von Fachhändlern, wie Gaerner, sollte auch eine passende Sicherheitskleidung eine Selbstverständlichkeit sein. Je nach Arbeitsbereich beinhaltet das schwer entzündliche Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe (Stahlkappen), Arbeitshandschuhe, einen Bauhelm, Atemmasken oder Sicherheitsbrillen. 
 
Insgesamt müssen in Österreich zahlreiche Gesetze und Regelwerke beachtet werden:
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG
  • Bauarbeitenkoordinationsgesetz BauKG
  • Arbeitsmittel-Verordnung AM-VO
  • Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für minderjährige Arbeitskräfte KJBG-VO
  • das österreichische Normenregelwerk nach ÖNORM 
  • die europäischen Normenregelwerke in Zusammenspiel mit den österreichischen Normen ÖNORM EN
 
Niemand will die Schuld dafür tragen, wenn Dritte zu Schaden kommen
 
Außerdem ist anzumerken, dass es sich bei den Vorschriften auch um Bundesgesetze handelt. Wer sich nicht daran hält, kann beispielsweise bei Mängeln nach dem BauKG mit Geldstrafen von mehr als 7.000 Euro und im Wiederholungsfall bis knapp 15.000 Euro belegt werden. 
 
Letztendlich sollte aber nicht die Höhe einer Geldstrafe ausschlaggebend sein. Vielmehr sollten Arbeitsunfälle am Bau bestmöglich vermieden werden. Niemand wird wohl die Schuld dafür tragen wollen, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines solchen Versäumnisses mit  gesundheitlichen Folgen zu kämpfen hat. 
 
 
Bildquelle (c) Katarzyna Wojtasik | shutterstock,com (Bild1) / gaerner.at (Bild2)
 

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Redaktion Bauwohnwelt