Hausratversicherung: Wichtiger Schutz bei Einbrüchen, Unwetter oder Rohrbrüchen

Die Hausratversicherung zählt zu den grundlegenden Absicherungen für Eigentümer und Mieter.

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Online seit: 24.04.2012 | Themenbereich: Versicherung
Hausratversicherung: Wichtiger Schutz bei Einbrüchen, Unwetter oder Rohrbrüchen

Eine Hausratversicherung schützt vor mehr als Sie denken

Da mit ihr in der Regel die gesamte Einrichtung vor den verschiedensten Schadensfällen geschützt wird, ist sie uneingeschränkt empfehlenswert. Ohne eine gute Hausratversicherung müssen Sie die Kosten zur Neuanschaffung der beschädigten Einrichtung vollständig selbst tragen, auch wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben.

•    Beim Abschluss einer Hausratversicherung empfiehlt es sich,
     die Besonderheiten des versicherten Wohnobjekts zu berücksichtigen.
•    Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung in der Nähe einer Küste oder eines
     Flusses liegt und deshalb von starkem Unwetter oder Hochwasser betroffen
     sein könnte, haftet die Versicherung häufig nicht.
•    Hier sollten Sie unbedingt nachfragen und notfalls eine separate Versicherung abschließen.

Zu den Stärken einer Hausratversicherung zählt, dass sie Schutz bei vielen verschiedenen Schadensarten bietet:

•    Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst Einbrüche
      und erstattet Ihnen die Kosten zur Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände.
•    Bei einem technischen Defekt wie des Fernsehers erhalten Sie sowohl für
     den Fernseher als auch für die in Mitleidenschaft gezogene Einrichtung
     eine volle Entschädigung.
•    Auch gegen Rohrbrüche und Schäden durch Leitungswasser
     sind sie mit einer Hausratversicherung abgesichert.
•    Darüber hinaus greift der Versicherungsschutz bei Schäden durch Unwetter.

Zu beachten ist zudem, dass die Hausratversicherung sich nicht nur auf den eigentlichen Wohnraum beschränkt:

•    Wenn ein Sturm die Einrichtung auf Ihrem Balkon oder auf der Terrasse beschädigt,
     haftet die Hausratversicherung häufig.
•    Meistens erstreckt sich die Absicherung ebenfalls auf eine Garage in der Nähe
     des versicherten Wohnobjekts.
•    Nicht zuletzt werden auch Schäden auf Fluren, im Fahrrad- oder
     Waschkeller und anderen Räumlichkeiten übernommen, die auch von
     anderen Parteien genutzt werden.

Wenn Sie in naher Zukunft einen Umzug planen, sollten Sie Ihre Versicherung davon rechtzeitig in Kenntnis setzen. Es ist üblich, dass sich der vereinbarte Versicherungsschutz in diesem Fall zugleich auf die alte und die neue Wohnung erstreckt. Auf www.bauwohnwelt.at bieten wir Ihnen noch viele andere Hinweise und Tipps für eine umfassende Absicherung.

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Redaktion Bauwohnwelt