Sturmschäden - welche Versicherung zahlt ?

Stürme können große Schäden anrichten. Wenn durch heftige Windböen das Dach des Eigenheims abgedeckt wird, oder ein entwurzelter Baum aus dem eigenen Garten die Garage des Nachbarn zerstört, entstehen hohe Reparaturkosten - aber welche Versicherung zahlt wofür ?

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Online seit: 15.06.2015 | Themenbereich: Versicherung
Sturmschäden - welche Versicherung zahlt ?

Je nach der Art des Schadens werden Sturmschäden von der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung, der Haftpflichtversicherung oder der Autokaskoversicherung gedeckt. 
Doch selbst wenn alle vier Versicherungen vorhanden sind, können Versicherungslücken bei Sturmschäden auftreten. Oft treten als Folge von Sturmschäden Probleme auf, die in den Bereich von Elementarschadenversicherungen fallen. Diese sind nicht immer in ausreichendem Maß in Wohngebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen enthalten. 
 
Auch die Windstärke spielt eine Rolle beim Versicherungsschutz. Er beginnt bei Stürmen ab Windstärke 8. Dies entspricht Windgeschwindigkeiten ab circa 60 Kilometer pro Stunde.
 
 
Sturmschäden an Gebäuden
Abgedeckte Dächer oder eingedrückte Fenster werden in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt. Auch wenn Regen durch vom Sturm beschädigte Fenster in das Haus eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt, greift diese Versicherung. 
 
Wird allerdings der komplette Keller durch Starkregen überschwemmt, ist dies ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Wohngebäude- versicherung solche Versicherungen gegen Naturgewalten als Zusatzleistungen an. 
 
Auch Sturmschäden an Solaranlagen am Haus sind im Schadensfall nur dann gedeckt, wenn dies in der Wohngebäudeversicherung auch so festgelegt worden ist. Garagen können zusammen mit dem Haus gegen Sturmschäden versichert werden. Für Geräteschuppen oder Gartenlauben müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. 
 
 
Sturmschäden in Gebäuden und an Autos 
Werden Einrichtungsgegenstände und Möbel durch zerbrochene Fenster oder Türen beschädigt, werden diese gewöhnlich über die Hausratversicherung ersetzt. Was sich zum Zeitpunkt des Sturms nicht im Haus befunden hat, wie zum Beispiel Gartenmöbel oder Blumenkübel, ist nicht über die Hausratversicherung versichert. 
 
Sturmschäden am eigenen Auto, die durch herumfliegende Gegenstände verursacht worden sind, werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen. Auch hier gilt der Versicherungsschutz ab Windstärke 8. Eine Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden bei einer niedrigeren Windstärke ab.
 
 
Haftung bei Sturmschäden 
Stürzt ein Baum aus dem eigenen Garten während eines Sturms auf die Garage des Nachbarn und richtet dort Schaden an, dann gilt dies als höhere Gewalt. Dann müssen weder der Baumbesitzer noch dessen Haftpflicht für den Schaden an der Garage aufkommen. Anders ist es, wenn der Baum nachweisbar marode war. 
 
In dem Fall hat der Baumbesitzer seine Verkehrssicherheitspflicht verletzt, und seine Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen. In beiden Fällen muss der Baumbesitzer jedoch für den Abtransport und die Entsorgung des umgestürzten Baums aufkommen, da der Baum sein Eigentum ist. Auch bei herabstürzenden Blumenkübeln, die Passanten verletzt haben, zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schadensersatzansprüchen. 
 
Für Vermieter ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ratsam. Diese Versicherung zahlt auch, wenn Personen bei niedrigeren Windstärken durch herabfallende Äste oder Dachziegel verletzt worden sind.
 
 
Fazit
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte den aktuellen Schutz vor Sturmschäden in den bestehenden Versicherungen prüfen lassen und gegebenenfalls erweitern. Im Zweifelsfall schließt eine separate Sturmversicherung, die genau auf die individuellen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist, oder eine Elementarschadenzusatzversicherung bestehende Versicherungslücken gegen Sturmschäden.
 
 

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Redaktion Bauwohnwelt