Wichtige Informationen für Bauherren: Der Ratgeber Baurecht von www.bauwohnwelt.at
Schon vor der ersten Grundsteinlegung für den Bau des eigenen Hauses müssen Bauherren eine Reihe von Regelungen und Vorschriften aus dem Baurecht beachten.
Online seit: 02.05.2012 | Themenbereich: Recht & Steuern
Fragen zu Baurecht und Vorschriften? Wir helfen Ihnen!
Auch wenn Architekten und Planer oder Rechtsanwälte helfen können, nicht den Überblick zu verlieren, sollten Sie über die wichtigsten Aspekte des Baurechts Bescheid wissen. Bei uns finden Sie Informationen rund um das Baugenehmigungsverfahren.
• Ohne vorliegende Baugenehmigung darf mit dem Bau nicht begonnen werden! Verstöße können einen Baustopp und hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Zukünftige Hausherren müssen erst einen Antrag bei der entsprechenden Baubehörde stellen. Diese prüft das Bauvorhaben und erteilt die Baugenehmigung. Auch wenn es um den Abriss oder die Veränderung eines bestehenden Gebäudes geht, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Genauere Einzelheiten sind in der jeweiligen Bauordnung Ihrer Region festgeschrieben; ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt kann helfen, einen Überblick über die vielen Reglungen und Normen zu bekommen.
• Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens ist es wichtig, dass alle von der Behörde verlangten Unterlagen vollständig vorliegen. Dazu gehören neben dem Bauantrag auch eine Baubeschreibung mit genauen Angaben zu den verwendeten Baumaterialien sowie ein katasteramtlicher Lageplan und verschiedene Baupläne. Ebenso wird die Vorlage von diversen Berechnungen zu Wohnfläche oder der Nutzfläche und ein Standsicherheitsnachweis verlangt. Das zuständige Bauordnungsamt informiert Sie, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
• Beginnen Sie rechtzeitig mit der Erstellung der geforderten Unterlagen. Ein behördliches Prüfverfahren kann sich unter Umständen über mehrere Monate hinziehen. Beachten Sie bei der Kalkulation und Finanzierung Ihres Hausbaus auch, dass ein Genehmigungsverfahren gebührenpflichtig ist. Man rechnet in der Regel mit Gebühren in Höhe von 25 Promille des Vorhabens. Nach der Erteilung ist eine Baugenehmigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Wird diese Frist überschritten, muss eine erneute Genehmigung beantragt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie unter www.baurecht.de
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Redaktion Bauwohnwelt